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Bodenschutz und Glyphosat – was, wenn ein Verbot das größere Problem wäre?
30. November 2017 Platzverbrauch Lesezeit 7 min
Erst Ende 2017 hatte ein Fachgremium der EU den Herbizid-Wirkstoff Glyphosat für weitere fünf Jahre zugelassen. Trotzdem wurde im Parlament nach einem SPÖ-Antrag ein nationales Totalverbot beschlossen. Aber: Laut einer am Montag veröffentlichten Machbarkeitsstudie ist der vollständige Glyphosat-Ausstieg weder EU-rechtskonform noch ökologisch sinnvoll. Wie gefährlich ist die Chemikalie?
Dieser Artikel gehört zum Projekt Platzverbrauch und ist Teil 9 einer 9-teiligen Recherche.
Bild: Timo Küntzle | Addendum

Update 3. Juli 2019:

Nach der Wiederzulassung von Glyphosat durch die zuständigen EU-Gremien Ende 2017 hatte das Landwirtschafts-Ministerium bei der Universität für Bodenkultur (BOKU) eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Im Rahmen der Studie sollte eine „fachlich fundierte Grundlage für einen österreichischen Aktionsplan zum möglichen Ausstieg von Glyphosat“ erarbeitet werden. Nach dem frühzeitigen Ende der Regierungskoalition brachte die SPÖ einen Glyphosat-Verbotsantrag ins Parlament ein – ohne die angekündigte Machbarkeitsstudie abzuwarten. Der Antrag der SPÖ wurde nur angenommen – nur die ÖVP stimmte geschlossen dagegen.
In der Machbarkeitsstudie kommen die Wissenschaftler aber zum Schluss, dass ein nationales Totalverbot EU-rechtlich nicht haltbar ist. Zuständig sind demnach EU-Behörden, die den Wirkstoff nach ausführlicher wissenschaftlicher Prüfung als sicher eingestuft haben. Möglich seien lediglich teilweise Anwendungsbeschränkungen. Die Wissenschaftler stellten zudem fest, dass von Glyphosat für die Artenvielfalt kein höheres Risiko ausgeht als durch alternative, oft wesentlich energieintensivere Maßnahmen der Unkrautregulierung.
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Vereinfacht gesagt ist Glyphosat eine von der chemischen Industrie produzierte Substanz, die als Unkrautvernichter (Herbizid) in der Landwirtschaft, aber auch auf privaten Garageneinfahrten oder zum Beispiel auf den Gleisen der ÖBB versprüht wird. Der Stoff ist bei Anwendern weltweit beliebt, weil er vergleichsweise kostengünstig ist und vor allem, weil es sich um ein sogenanntes Totalherbizid handelt: Indem es spezifisch in den Pflanzenstoffwechsel eingreift, tötet es so gut wie alles ab, was grüne Blätter hat. Andere Herbizide wirken dagegen nur auf einzelne Artengruppen. Will man alle auf dem Feld wachsenden Unkräuter chemisch – aber ohne Totalherbizid – bekämpfen, braucht es einen Mix aus verschiedenen anderen, zum Teil wesentlich teureren und unter Umständen auch als giftiger eingestuften Herbiziden.

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Ackerwinden wickeln sich um die Einzugsschnecke eines Mähdreschers und behindern die Ernte.

Wozu Glyphosat?

In Europa ist das Hauptanwendungsgebiet von Glyphosat die Bekämpfung von Unkraut oder nicht abgefrorenen Zwischenfrüchten vor der Aussaat einer Hauptkultur wie Mais oder Gerste. Steht der Mais bereits auf dem Feld, könnte er eine Glyphosatbehandlung nur dann überleben, wenn er mittels Gentechnik gegen den Wirkstoff resistent gemacht worden wäre. Keine dieser Pflanzensorten ist in der EU zugelassen.

Es gibt allerdings zwei weitere mögliche Arten der Anwendung: zum einen die sogenannte Sikkation, bei der zum Beispiel ein Feld mit ungleich abreifendem Raps gewissermaßen synchronisiert und erntebereit gemacht wird. Das Glyphosat lässt grünes, unreifes Pflanzengewebe absterben und trocknen. Erst in diesem Zustand flutscht es durch den Mähdrescher, ohne ihn zu verstopfen. Auch die Gefahr von Ernteverlusten durch nicht ausgedroschene Körner lässt sich so minimieren.

Zum anderen lässt sich das Herbizid zur späten Unkrautbekämpfung verwenden. Nämlich dann, wenn eine bereits reife und druschfertige Kultur mit saftig-grünem Klettenlabkraut, Winden oder anderen hinderlichen Pflanzen durchsetzt ist. Auch diese können einen Mähdrescher in die Knie zwingen; nicht aber, wenn sie mittels Glyphosat zwangsgetrocknet wurden.

Das Besprühen einer noch zu erntenden Kulturpflanze, also beide letztgenannten Anwendungsfelder, ist in Österreich verboten. In anderen Ländern ist dieses Verfahren teilweise erlaubt. Dies könnte eine Erklärung für die Glyphosat-Rückstände sein, die Umweltschutzorganisationen etwa in Bier nachgewiesen haben.

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Update 29.3.2019

Bis vor einiger Zeit führte die IARC auf ihrer Website noch 5 Kategorien auf. Inzwischen ist die Kategorie 4 („wahrscheinlich nicht krebserregend“) in der Übersicht nicht mehr zu sehen. Wir haben den Absatz dementsprechend angepasst.

Glyphosat – „wahrscheinlich krebserregend“

Laut dem Bundesamt für Ernährungssicherheit sind in Österreich derzeit 273 verschiedene Substanzen als Pflanzenschutzmittel zugelassen – inklusive derer für die Biolandwirtschaft. Warum schlägt ausgerechnet Glyphosat so hohe Wellen wie keine andere? Ein Stoff, der vom Monsanto-Konzern schon in den 70er Jahren auf den Markt gebracht wurde und nach Ablauf der Patentrechte inzwischen von vielen andere Firmen hergestellt wird.

Den Stein ins Rollen brachte die internationale Krebsforschungsagentur (IARC), eine Unterorganisation der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Sie stufte Glyphosat im Jahr 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ (Kategorie 2A) ein. Was bedeutet das genau? Die Agentur prüft alle möglichen Substanzen anhand vorhandener Studien auf ihre potenzielle Krebsgefahr beim Menschen und ordnet sie schließlich einer von vier Kategorien zu. Daraus ergibt sich eine Art Krebswahrscheinlichkeits-Skala, die von „krebserregend für Menschen“ (Kategorie 1) bis zu „nicht klassifizierbar“ (Kategorie 3) reicht.

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Die internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) stuft den Unkrautvernichter Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“, Alkohol als „krebserregend“ ein. Hier der Mengenvergleich pro Liter.

Wichtig ist dabei: Die IARC trifft keinerlei Aussage darüber, wie viel von einem Stoff aufgenommen werden muss oder über welche Zeiträume dies geschehen muss, um ein Krebsrisiko zu verursachen. Sie sagt lediglich: Eine Substanz ist, in welcher Dosis auch immer, mit einem gewissen oder eben keinem Krebsrisiko behaftet.

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Umweltschützer fordern Verbot

Glyphosat-Gegner führen die Einstufung der IARC als „wahrscheinlich krebserregend“ als Hauptargument für ihre Verbotsforderungen ins Feld. Schließlich müsse jedes noch so geringe Gesundheitsrisiko ausgeschlossen werden. Dann allerdings, so die Gegenseite, müsste man dieser Logik folgend auch andere Substanzen verbieten, wenn sie wie Glyphosat eingestuft oder gar in der noch höheren Krebswarnstufe der Kategorie 1 zu finden sind. Darunter sind Stoffe, bei deren Verbot vermutlich einiges an Widerspruch zu erwarten wäre. Glyphosat teilt sich den Listenplatz 2A unter anderem mit rotem Fleisch, Tee (sehr heiß getrunken) oder dem in Pommes frites oder Braterdäpfeln entstehenden Acrylamid. Noch gefährlicher sind laut IARC: Sonnenlicht, Wurst, Lederstaub, Tabakrauch (auch passiv eingeatmet) und Alkohol.

Interessant ist der Vergleich mit Alkohol, bekanntlich ein wesentlicher Bestandteil von Bier. In Bier wurden nämlich immer wieder auch Spuren von Glyphosat gefunden; was jeweils für sich schnell verbreitende Schlagzeilen sorgte. Zuletzt hatte die österreichische Umweltorganisation Global 2000 mehrere Biersorten getestet und bis zu sieben Mikrogramm Glyphosat pro Liter Bier gefunden. Dasselbe Bier enthält allerdings standardmäßig 41,6 Gramm Alkohol – das ist die 5,9-millionenfache Menge des Glyphosatgehalts. Wenn Bier also krebserregend ist, dann wegen seines Alkoholgehalts. Umgekehrt lässt sich argumentieren, dass man Bier in der Regel freiwillig trinkt und dass jeder weiß, dass es Alkohol enthält.

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Andere Studien sagen: Kein Krebsrisiko

Neben der IARC haben etliche andere wissenschaftliche Organisationen und Behörden Glyphosat untersucht. Darunter das JMPR, ein Gremium aus WHO und Vertretern der Welternährungsorganisation FAO, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), das deutsche Institut für Risikobewertung (BfR), die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und ähnliche Institutionen in den USA, Kanada, Australien oder Neuseeland. Sie alle kommen zum Schluss, dass Glyphosat in der Form, wie es angewendet wird, kein Krebsrisiko mit sich bringt.

Ob Glyphosat verboten wird, ist eine rein politische Entscheidung. Es könnte komplett, oder etwa nur für die Anwendung auf einer Kulturpflanze (Stichwort Sikkation) verboten werden. Auch ein Verbot für den Privatgebrauch ist denkbar.

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Was hat Glyphosat mit Bodenschutz und Platzverbrauch zu tun?

Wenn Glyphosat komplett verboten wird, ist mit einem Ausweichen der Landwirtschaft auf andere Strategien zu rechnen. Das kann bedeuten: andere Pflanzenschutzmittel oder mehr mechanische Unkrautbekämpfung mit Hacke oder Pflug. Auch das Pflügen lässt mit einem Schlag 100 Prozent der Pflanzenarten von der Ackeroberfläche verschwinden. Es bringt aber auch Nachteile: Wegen des hohen Kraftbedarfs verbraucht es, im Vergleich zu einer Überfahrt mit der Spritze, ein Vielfaches an Diesel. Durch das Wenden des Bodens schädigt es darin lebende Organismen inklusive Regenwürmer und verhindert den Aufbau einer natürlich gewachsenen Bodenstruktur. Außerdem verursacht Pflügen verstärkten Humusabbau. Der darin enthaltene Kohlenstoff entweicht als CO2 in die Atmosphäre.

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Glyphosat in der konservierenden Bodenbearbeitung

Die feinen Krümel, die eine Pflugbearbeitung mit anschließender Egge hinterlassen kann, machen den Boden anfällig für Wind- und Wassererosion. Vor allem, wenn das Feld am Hang liegt.

Eine Bewegung innerhalb der Landwirtschaft hat sich deshalb der sogenannten konservierenden Bodenbearbeitung verschrieben. Sie will die negativen Effekte einer intensiven Bodenbearbeitung vermeiden und versucht ihn so wenig wie möglich oder gar nicht mehr zu bearbeiten. Dafür ist sie auf Herbizide und vor allem auf Glyphosat angewiesen.

Die Biolandwirtschaft kommt ohne Glyphosat aus. Aber auch sie kann durch häufigen Pflugeinsatz den Gefahren der Erosion ausgesetzt sein. Zudem nimmt sie aufgrund geringerer Erträge für die Erzeugung der gleichen Menge eines Lebensmittels mehr Platz in Anspruch. 

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