Entgegen einer weit verbreiteten Meinung, wonach das Abstimmungsverhalten im EU-Ministerrat (immerhin gemeinsam mit dem Europaparlament „Gesetzgeber“ der EU) „geheim“ sei, wird das Abstimmungsverhalten seit dem Vertrag von Maastricht 1992 schriftlich dokumentiert. Ursprünglich nur auf Nachfrage, kann zwischenzeitlich das Stimmverhalten aus der Datenbank des Generalsekretariats des Rates bzw. den einzelnen Protokollen der jeweiligen Ratstreffen großteils nachvollzogen werden.
Bis zum Inkrafttreten des EU-Vertrags von Lissabon (am 1. Dezember 2009) waren Ratssitzungen grundsätzlich nichtöffentlich, sodass es für die Öffentlichkeit schwer nachvollziehbar war, wie eine bestimmte Regierung in einer Frage abgestimmt hatte. Seit Inkrafttreten des Vertrags sind die Tagungen nun grundsätzlich öffentlich, wenn der EU-Rat als Gesetzgeber tätig wird. Tagungen, bei denen keine Gesetzgebungsentscheidungen getroffen werden, finden weiterhin nichtöffentlich statt.
Im Oktober 2017 fanden neun Sitzungen des EU-Rats statt. Lediglich bei dreien davon war Österreich durch einen Minister vertreten. Diese niedrige Teilnahmefrequenz ist unüblich. Selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, dass am 15. Oktober Nationalratswahlen stattfanden und die jeweiligen Minister innerstaatlich anderweitig beschäftigt waren:
Österreich hat also nach geschlagener Wahl am 15. Oktober an keiner Sitzung des EU-Rates mehr stimmberechtigt teilgenommen. Um der Besonderheit einer Parlamentswahl Rechnung zu tragen, wird in der rechten Spalte zum Vergleich die Teilnahmefrequenz Deutschlands angeführt. Deutschland befindet sich ebenfalls in der Phase der Regierungsbildung – trotzdem war man bei sieben von neun Treffen stimmberechtigt anwesend.
Insbesondere ist Folgendes vorgesehen:
Alle Entlohnungsvorschriften, die für lokale Arbeitnehmer gelten, müssen auch auf entsandte Arbeitnehmer angewandt werden. Dabei wird die Entlohnung nicht nur die Mindestlohnsätze, sondern auch andere Bestandteile wie Prämien oder Zulagen umfassen. Eine Plattform zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit wird zur Betrugs- und Missbrauchsbekämpfung sowie zur Verbesserung des Informationsaustauschs und der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten eingesetzt.
Um sich die Bedeutung des Vorhabens vor Augen zu führen, muss man bedenken, dass etwa im Jahr 2014 rund 1,9 Millionen europäische Arbeitnehmer auf Grundlage der geltenden Entsenderichtline in ein anderes EU-Mitgliedsland entsandt wurden. Die Entsendung von Arbeitnehmern ist ein wichtiger Faktor für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen im Binnenmarkt, insbesondere im Baugewerbe und bei personenbezogenen und Unternehmensdienstleistungen in einigen Branchen.
Der strittigste Punkt bis zum Schluss war die Frage nach der maximalen Dauer einer Entsendung. Bisher gab es dafür keine klare Obergrenze. Die EU-Kommission hatte 24 Monate vorgeschlagen, Frankreich forderte zwölf Monate, Österreich gar nur sechs.
Durchgesetzt haben sich Frankreich und seine Unterstützer Deutschland sowie die Benelux-Staaten (Belgien, Holland und Luxemburg). Polen, Ungarn, Lettland und Litauen stimmten gegen den Kompromiss. Großbritannien, Irland und Kroatien enthielten sich der Stimme. Österreich und Zypern waren abwesend.
Als nächster Schritt beginnen nun die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Nur wenn man sich hier einigt, kann die Reform auch in Kraft treten.
Die wohl innenpolitisch wichtigste Entscheidung des EU-Rats betraf die Einigung auf einen gemeinsamen Standpunkt zur Reform der sogenannten Entsenderichtlinie. Am 23. Oktober diskutierte der Rat in der Formation Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz und einigte sich auf einen neuen Vorschlag, mit dem bestimmte Vorschriften der ursprünglichen Richtlinie aus dem Jahr 1996 überarbeitet werden sollen.
Das Ergebnis ist – nach langen Verhandlungen – ein klassischer Brüsseler Kompromissvorschlag, der nach Ansicht der Mitgliedstaaten sorgsam austariert ist. Ziel ist jedenfalls die faire Behandlung von Arbeitnehmern. Personen, die die gleiche Arbeit am selben Ort verrichten, sollen auch gleiche Lohn- und Arbeitsbedingungen vorfinden. Andererseits will man keine unnötigen Hindernisse für den freien Dienstleistungsverkehr schaffen, etwa im Verkehrssektor. Die Entsendung von Arbeitnehmern für diesen Sektor soll daher separat geregelt werden.
Ziel der Richtlinie ist es jedenfalls, EU-weit die Erbringung von Dienstleistungen zu erleichtern und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb sowie die Rechte von Arbeitnehmern zu wahren, die in einem Mitgliedstaat beschäftigt sind und von ihrem Arbeitgeber zur Erbringung einer Arbeitsleistung vorübergehend in einen anderen Mitgliedstaat geschickt werden (entsandte Arbeitnehmer). Mit der Richtlinie wird für eine gerechte Entlohnung und gleiche Ausgangsbedingungen für entsendende und lokale Unternehmen im Aufnahmestaat gesorgt.
Von langfristiger Bedeutung war die politische Diskussion über Verlegung der derzeit im Vereinigten Königreich ansässigen EU-Agenturen im Rahmen der Tagung des Rates Allgemeine Angelegenheiten (Artikel 50) am 17. Oktober 2017. Diese Sonderformation des EU-Rates beschäftigt sich ausschließlich mit dem Brexit-Verfahren (daher nimmt auch Großbritannien daran nicht teil, es gibt also nur 27 Teilnehmer).
Die EU-27 entscheiden noch dieses Jahr über die Verlegung der beiden EU-Agenturen, die derzeit noch im Vereinigten Königreich ansässig sind: die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA).
Die EU-Mitgliedstaaten haben acht Angebote für die Aufnahme der EBA und 19 Angebote für die Aufnahme der EMA abgegeben. Die EU-Kommission hat am 30. September eine Bewertung dieser Angebote vorgelegt. Am 17. Oktober diskutierte man darüber, am 20. November 2017 soll dann per Abstimmung endgültig über die Verlegung entschieden werden.
Österreich hat sich für beide Agenturen beworben, während der vergangenen Monate einen großen Aufwand um diese Bewerbungen getrieben und an der entscheidenden politischen Diskussion nur auf Beamtenebene teilgenommen. Obwohl formal die Teilnahme eines Regierungsmitglieds nicht nötig war (es wurde ja nicht abgestimmt, lediglich diskutiert), wirft diese Abwesenheit eines österreichischen Regierungsmitglieds dennoch ein schiefes Licht auf die Bewerbungen.
Das dritte Highlight aus österreichischer Sicht im Oktober war schließlich der EU-Rat für Landwirtschaft und Fischerei zu Monatsbeginn am 9. Oktober. Aufgrund der innenpolitisch aufgeheizten Stimmung – wohl auch im Gefolge des zu Ende gehenden Nationalratswahlkampfs – hat der EU-Unterausschuss des Nationalrats den zuständigen Bundesminister Andrä Rupprechter dazu verpflichtet sicherzustellen, dass sich Österreich in den EU-Gremien gegen jegliche Zulassung von Glyphosat ausspricht und gegen alle anderslautenden Vorschläge stimmt. Solche verpflichtenden Bindungen finden nur alle paar Jahre statt und sind daher eine besondere Seltenheit in der österreichischen Politik. Der diesbezügliche Antrag passierte den Ausschuss dann auch mehrheitlich mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und Grünen. Obwohl es sich bei dieser Abstimmung um keinen direkten legislativen Akt handelte, hielt sich der österreichische Landwirtschaftsminister an die Vorgaben und stimmte als einziges Mitgliedsland gegen das Vorhaben.