Die Grundidee ist fast zehn Jahre alt: Bund, Land und Gemeinden sollten laut Josef Pröll eine zentrale Datenbank aller Förderungen und Förderempfänger erstellen, um Doppel- und Mehrfachförderungen erkennen und vermeiden zu können. Die Devise: Sparen im System. So weit, so gut. Fast zehn Jahre später ist klar: Die „Transparenzdatenbank” soll nicht für Bürger einsehbar werden. Und: Nur Bund und manche Länder melden ein, die Gemeinden wenn, dann nur vereinzelt. So weit, so schlecht.
Addendum hat deshalb beschlossen, an einer Transparenzdatenbank zu arbeiten, die diesen Namen auch verdient. Aufgrund von Anfragen an jede Gemeinde liegt nun eine Liste von Förderungen und ihren Empfängern im Sport- und Kulturbereich vor. Diese deckt aktuell jene 700 der damals 2.098 österreichischen Gemeinden ab, die Auskunft zu den Empfängern der von 2015 bis 2017 ausgezahlten Sport- und Kulturförderungen gaben. Erfasst sind Fördersummen in Höhe von über einer Milliarde Euro. Anders als die offizielle „Transparenzdatenbank” veröffentlichen wir die erhaltenen Daten. Die Addendum-Transparenzdatenbank beinhaltet nur die Gemeindeebene – dafür auf dieser Ebene vermutlich mehr als die offizielle Transparenzdatenbank der Behörden.
Über die Hälfte der Addendum bekannten Fördersumme – über 600 Millionen Euro – stammt aus Wien, da die Doppelrolle Wiens als Land und Gemeinde und die hohe Einwohnerzahl zu hohen Fördersummen führen. Die höchste Förderquote pro Einwohner findet sich trotz dieser Faktoren nicht in Wien, sondern in Salzburg. Während Wien Förderungen im Wert von etwa 350 Euro pro Einwohner namentlich offenlegte, finden sich im Salzburger Subventionschecker Förderungen um 580 Euro pro Einwohner in den Bereichen Sport und Kultur. Auch Graz (500 Euro pro Einwohner) und Linz (450 Euro pro Einwohner) geben mehr für Sport- und Kulturförderungen aus als die Bundeshauptstadt.
Auffällig ist: Die größten Städte stecken den Großteil der gemeldeten Förderungen in die Kultur. Je kleiner die Gemeinden, desto unterschiedlicher ist die Aufteilung zwischen Sport und Kultur. Zu beachten ist jedoch, dass es keine eindeutige Definition gibt, was Sport- und Kulturförderungen eigentlich sind. Das führt zu Unschärfen und bedeutet, dass zwei Gemeinden unsere Anfrage trotz gleicher Förderpraxis sehr unterschiedlich beantworten könnten.
Insgesamt geben größere Gemeinden pro Einwohner mehr für Sportförderungen aus als kleinere. Ein einzelner Empfänger einer Sportförderung bekommt im Mittel 1.100 Euro. Das heißt: die Hälfte der offengelegten Fördersummen war niedriger, die andere Hälfte höher.
Bei Kulturförderungen fällt auf, dass Kleinstgemeinden pro Einwohner mehr ausgeben als mittelgroße Gemeinden. Städte sind hier die Ausnahme, wohl auch weil dort die großen Theater und überregionalen Kulturzentren angesiedelt sind. Die mittlere Kulturförderung, also der mittlere Betrag, den ein Empfänger bekommt belief sich österreichweit auf 1.500 Euro.
Die pro Einwohner gerechnet höchste Einzelförderung, bei der der Empfänger bekannt ist, findet sich in Markgrafneusiedl, wo 82 Euro pro Einwohner für einen Kabinenzubau des Sportvereins gefördert wurden. Auch die Gemeinde Kaisers in Tirol investierte 73 Euro pro Einwohner in den Naturpark Lechtal. Der höchste Förderbetrag pro Einwohner einer Gemeinde mit über 10.000 Einwohnern findet sich in Schwechat, wo 2015 immerhin 70 Euro pro Einwohner an die Sport-Vereinigung Schwechat für eine Halle gezahlt wurden.
Bei den absoluten Förderbeträgen liegt Wien ganz vorne: 42 Millionen Euro erhalten allein die Vereinigte Bühnen Wien als Kulturförderung. Auch in Graz ist eine Theaterförderung die höchste: die Theaterholding Graz-Steiermark erhält jährlich etwa 17 Millionen Euro. Die höchsten Sportförderungen gingen an den Wiener Sportklub mit 5,7 Millionen Euro (Stadionrevitalisierung) bzw. die Linzer Veranstaltungsgesellschaft mit 3,4 Millionen Euro.
Die hohen Förderungen sind aber eher Ausnahmen. Die Hälfte der Förderungen bundesweit lagen unter 1.450 Euro. Ein Viertel der Förderungen ist niedriger als 480 Euro, zehn Prozent sind höher als 13.000 Euro.
Gemeinden können aber auch nicht fördern: 21 Gemeinden haben uns Leermeldungen geschickt, also mitgeteilt, dass sie zwischen 2015 und 2017 keinerlei Sport- und Kulturförderungen vergeben haben. Andere Gemeinden waren sehr transparent und meldeten selbst 80 Cent an Kopierkostenübernahme für den Kirchenchor.
Theoretisch sollten doppelte und mehrfache Förderungen an eine Person oder ein Unternehmen durch eine Transparenzdatenbank ersichtlich werden. Praktisch ist das durch verschiedene Schreibweisen oder gleiche Vor- und Nachnamen nicht so einfach.
Dafür müssten sich die Gemeinden für jeden Förderempfänger auf eine eindeutige, unverwechselbare Kennzahl einigen. Für Personen könnte das etwa die Zahl aus dem Zentralen Melderegister sein, für Vereine die Zahl aus dem Zentralen Vereinsregister. So könnten Verwechslungen ausgeschlossen werden. Die von den Gemeinden an uns übermittelten Daten enthielten diese Kennzahl nicht. In der Praxis läuft es aktuell in ein und der selben Gemeinde manchmal so, dass durch das Voranstellen eines akademischen Titels eine Mehrfachförderung nicht erkannt werden kann.
Sollten Gemeinden also in die Transparenzdatenbank des Bundes einmelden, müssten sie wohl auch die Förderempfänger eindeutig bezeichnen und Informationen wie die ZVR-Zahlen nachrecherchieren. Das würde den Verwaltungsaufwand erhöhen.
Wie immer gibt es Ausnahmen von der Regel: Wöllersdorf-Steinabrückl und Hitzendorf haben beispielsweise die Empfänger mit ZVR-Zahl gemeldet.
Gemeinden, die uns keine Auskunft gaben, brachten häufig das Argument vor, die Privatsphäre der Förderempfänger sei wichtiger als Fördertransparenz. Von den Förderungen, die uns vorliegen, flossen etwa 20 Millionen Euro (ca. zwei Prozent) an Privatpersonen. Auch ein Teil der 13 Millionen Euro an Förderungen, die uns ohne Empfängerangabe gemeldet wurden, könnte an Private geflossen sein. Manche Gemeinden übermittelten auf diese anonymisierte Art beispielsweise Preisgelder oder Pokalspenden für Gewinner von Sportveranstaltungen.
Insgesamt konnten wir Daten von 700 Gemeinden analysieren, die uns Informationen zu Förderungen zur Verfügung gestellt haben. Das ist ein Drittel der Gemeinden Österreichs. Fast die Hälfte der Gemeinden ignorierten unsere E-Mail-Anfrage und weitere Kontaktversuche vollständig, trotz der eindeutigen gesetzlichen Bestimmung, dass binnen acht Wochen zumindest auf Anfragen reagiert werden muss. Einige Anfragen scheiterten aus anderen Gründen. Beispielsweise funktionierte die Zustellung der Anfrage an St. Pölten aus technischen Gründen nicht, weswegen sie in die Kategorie „andere” eingeteilt wurde.
Nicht jede Gemeinde antwortete offiziell – zumindest einmal haben wir Förderlisten per anonymen Upload erhalten.
In der Datenbank sind nur Gemeinden enthalten, die unsere Anfrage vom Jänner 2018 beantwortet haben. Dargestellt wird der Stand der letzten von der Gemeinde erhaltenen Antwort, wenn zumindest Auskunft über manche Empfänger der Förderungen gegeben wurde. Gemeinden, die die Addendum-Anfrage nicht beantwortet haben, scheinen nicht auf – obwohl manche von ihnen möglicherweise Protokolle oder Förderungsberichte auf ihren Homepages veröffentlicht haben.
Förderungen an Privatpersonen unter der Höhe von 500 € werden von Addendum anonymisiert.
Die Definition von Sport- und Kulturförderungen ist alles andere als einheitlich, geschweige denn einfach. Der Rechnungshof stellte in einem Bericht 2016 fest, dass es keine bundeseinheitliche Definition von Förderungen gibt. So richtet sich die Definition für den Bund nach dem Bundeshaushaltsgesetz, die für Länder und Gemeinden nach VRV 1997. Näher beschrieben werden Förderungen auch in der VRV 2015. Aufgrund dieser Unklarheit kann durchaus der Fall eintreten, dass zwei Gemeinden den gleichen Empfänger fördern, dies aber jeweils anders kategorisieren oder gar nicht an uns gemeldet haben.
Die Frage der Definition von Förderungen war für uns insbesondere bei der Durchsicht der Rechnungsabschlüsse relevant, da nach VRV 1997 Förderungen in bestimmten Klassen verbucht werden sollen. So ordneten manche Gemeinden die Feuerwehr etwa dem Sport zu, andere jedoch der Kultur. Auch wir mussten uns in einigen Fällen die Zuordnung übernehmen: ist beispielsweise ein Kneippverein Kultur- oder Sportverein?
Haben uns Gemeinden auf andere Quellen verwiesen (etwa Rechnungsabschlüsse oder Gemeinderatsprotokolle), mussten wir selbst Entscheidung treffen, welche Zahlungen als Sport- oder Kulturförderung kategorisierbar sind. So wurden etwa Zahlungen an Umweltorganisationen, Tierschutzheime oder Jugendorganisationen nicht aufgenommen.
Die Daten wurden so übernommen wie sie die Gemeinde zur Verfügung gestellt hat. Eine etwaige von der Gemeinde vorgenommene Zuordnung der Ausgaben zu Sport und Kultur wurde großteils so beibehalten. Einzelne Empfänger – etwa Rettungsorganisationen – wurden zur leichteren Weiterverarbeitung der Daten jedoch von uns der Kultur zugewiesen. Traf die Gemeinde keine Zuordnung, erfolgte die Einteilung durch uns. Wenn es möglich war, wurden die übermittelten Rohdaten mit Hilfe von Texterkennungssoftware in ein maschinenlesbares Format konvertiert und eingepflegt. In anderen Fällen, erfolgte die Übertragung von Förderempfänger, Betrag und Förderzweck (falls vorhanden) manuell.
In unserer Anfrage Anfang 2018 fragten wir im Speziellen auch nach Sachleistungen, die von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden. Bei Gemeinden, die uns eine Aufschlüsselung solcher Leistungen übermittelte, wurden die Beträge als Sachleistung in die Datenbank übernommen. Waren keine Beträge ersichtlich, wurden die Ausgabe nur als Sachleistung markiert.
Wurden bei einer Zahlung mehrere Empfänger angegeben oder war gar nicht ersichtlich, wer die Empfänger waren, wurde die Zahlung zwar beachtet. In Statistiken, die auf Empfängerebene ausgewertet, wurde sie aber nicht berücksichtigt.
In dem Fall, dass uns die Gemeinde auf ihre Rechnungsabschlüsse verwiesen hat, wurden diese manuell nach relevanten Positionen durchsucht. Der Fokus lag dabei insbesondere auf der Gruppe 2, Abschnitt 26 (Sport und außerschulische Leibeserziehung) sowie der Gruppe 3 (Kunst, Kultur und Kultus) laut VRV 1997. Ging allerdings auf Basis der Bezeichnungen im Rechnungsabschluss hervor, dass relevante Auszahlungen in anderen Klassen, oder auch falsch verbucht worden sind, wurden auch diese in die Datenbank eingepflegt. Bei Gemeinden, die auf Rechnungsabschlüsse auf www.offenerhaushalt.at verwiesen haben, wurden die Daten – sofern diese die genauen Empfänger auswiesen – maschinenunterstützt übertragen.
Die Städte Salzburg, Linz, Bregenz und Wels verwiesen uns auf den Subventionschecker von www.offenerhaushalt.at. Hier wurden die Kategorien Sport und Kultur der Zuordnung entsprechend in die Datenbank eingepflegt.
Wien, Graz und Innsbruck verwiesen uns auf ihre Förderberichte. Diese wurden ebenfalls zum Teil maschinell ausgelesen und entsprechend der von der Gemeinde getroffenen Zuordung in die Datenbank übernommen.
Waren Daten nicht für alle Jahre vorhanden – etwa weil uns die Gemeinde diese nicht vollständig übermittelte, sie nicht im Subventionschecker vorhanden, oder Protokolle nicht online waren – wurden nur die verfügbaren Jahre eingetragen.
Hat uns die Gemeinde auf ihre Gemeinderatsprotokolle oder Gemeindezeitungen verwiesen, wurden diese manuell nach Informationen zu ausbezahlten Subventionen durchsucht und übertragen. Abgesehen von den Jahren 2015 bis 2017 wurden auch die Protokolle 2014 (falls vorhanden) nach potentiellen Förderungen betreffend Förderungen der Folgejahre kontrolliert. War aus den Protokollen und Zeitungen nicht ersichtlich, für welches Jahr die Förderung gedacht ist oder wann genau die Auszahlung erfolgte, wurde das Jahr angenommen, in dem der Beschluss gefasst wurde.
Bei einem Großteil der Daten wurde die Zuordnung zu Sport oder Kultur von uns vorgenommen. Da sich auch innerhalb einer Gemeinde die Bezeichnung von Förderempfängern zum Teil von Jahr zu Jahr unterscheidet, wurde in offensichtlichen Fällen der Name zugunsten der Einheitlichkeit angepasst.
Zur Plausibilisierung der Zahlen wurden die gemeldeten Förderungen mit den Posten der Rechnungsabschlüsse verglichen, auf denen die meisten Förderungen verbucht sein müssten. Die Gemeinden, die uns vollständig geantwortet haben, haben für Sport- und Kulturförderungen etwa 157 Millionen Euro verbucht. An uns wurde etwas mehr gemeldet: 277 Millionen. Die Abweichung entsteht vermutlich durch unterschiedliche Buchhaltungspraktiken und unterschiedliche Definitionen davon, was Sport- bzw. Kulturförderungen sind.
Dies geschah durch die Auswertung von Posten 757 „Laufende Transferzahlungen an private Organisationen ohne Erwerbszweck” und die Ansätze, die dem Sport (26) bzw der Kultur (31-36, 38, 39) zuzuordnen sind. In der Hälfte der Gemeinden liegt der Unterschied zwischen Rechnungsabschluss und der Summe der an uns gemeldeten Förderungen unter 25%.