loading...
Die vielen Fragezeichen bei der Parteiakademieförderung
30. April 2019 Politometer Lesezeit 5 min
Der Bund fördert Parteiakademien mit 10,5 Millionen Euro jährlich. Was mit den Fördermitteln tatsächlich geschieht, wird eigentlich nur alle vier Jahre durch den Rechnungshof geprüft. Nicht verwendete Gelder dürfen ins Folgejahr übertragen werden. Aber wieso eigentlich?
Bild: APA

Was hat die Parteiakademie der Liste JETZT (ehemals: Liste Pilz) im vergangenen Jahr gemacht? Lange Zeit nichts. Nun, nicht ganz nichts: Sie hat Ende letzten Jahres ihren Namen von „Ideengarage“ zu „Bildungsverein #offenegesellschaft“ geändert, danach wurde eine Eventreihe gestartet, die sich insbesondere nach letztmaliger Einladung des Philosophen Slavoj Žižek großen Interesses erfreute. Für diese und andere Zwecke – also etwa Veranstaltungen – stellt der Bund den Parteiakademien jährlich 10,5 Millionen Euro zur Verfügung; Sinn der Sache ist die Förderung staatsbürgerlicher Bildungsarbeit. Die Parteiakademie der Liste JETZT hat im vergangenen Jahr auf dieser Grundlage 1,2 Millionen Euro erhalten, von denen aber nur ein geringer Teil tatsächlich verwendet wurde.

Welcher Zweck heiligt die Mittel?

Stellt sich die Frage: Was geschieht, wenn eine Parteiakademie die ihr zugewiesenen Fördergelder nicht ausgibt oder sie gar nicht gebraucht hat? Das Publizistikförderungsgesetz, das die Finanzierung der Parteiakademien regelt, kennt kein ausdrückliches Verbot der Übertragung von nicht verwendeten Fördermitteln ins nächste Kalenderjahr.

Der Rechnungshof ließ allerdings in seinem letzten Bericht zu dem Thema mit folgender Äußerung aufhorchen:

„Das Publizistikförderungsgesetz sah vor, dass die geförderten Rechtsträger die … Förderungsmittel grundsätzlich in demselben Jahr zu verbrauchen haben, in dem sie zuerkannt wurden. Eine Übertragung von Förderungsmitteln in folgende Geschäftsjahre war nur in begrenztem Ausmaß durch Bildung von Rücklagen … zulässig. Fristen für den Verbrauch der erhaltenen Förderungsmittel bei Wegfall der Förderungswürdigkeit enthielt das Publizistikförderungsgesetz nicht. Die Freiheitliche Akademie hatte die zuletzt im Jahr 2005 erhaltenen Förderungsmittel Ende Dezember 2011 noch nicht zur Gänze verbraucht. Die Bundesregierung setzte keine Schritte zur Rückforderung der noch nicht verbrauchten Förderungsmittel.“

Daraus geht deutlich hervor, dass der Rechnungshof von einer grundsätzlichen Rückforderungsmöglichkeit bei Nichtverbrauch der Fördergelder ausgeht – die Bundesregierung sieht die Rechtslage allerdings anders. Auf Nachfrage erläuterte das Bundeskanzleramt (BKA), das Gesetz sähe kein Verbot der Übertragung von nicht verwendeten Förderungsmitteln ins nächste Kalenderjahr vor. Diese divergierenden Rechtsauslegungen riefen auch bei der Parteiakademie der Liste JETZT rechtliche Unsicherheit hervor, was sie veranlasste, ein Rechtsgutachten bei Verfassungsrechtler Heinz Mayer in Auftrag zu geben, das Addendum vorliegt. Darin folgt Mayer der Rechtsansicht des BKA und unterstreicht, dass Fördermittel, die im Jahr ihrer Zuweisung nicht verwendet wurden, auch in den Folgejahren verwendet werden dürfen:

„Daraus folgt, dass eine Mittelübertragung insoweit zulässig ist, als sie einer Vorsorge für Aktivitäten dient, die innerhalb einer Gesetzgebungsperiode entfaltet werden.“

Für die Liste JETZT bestünde damit Rechtssicherheit. Für die FPÖ-Parteiakademie sieht die Sache allerdings anders aus. Die Bundesregierung hätte von ihr jene Mittel, die sie im Jahr 2011 (XXIV. Gesetzgebungsperiode) noch aus dem Jahr 2005 (XXII. Gesetzgebungsperiode) besessen hatte, nach Mayers Rechtsansicht zurückfordern können. Darüber, wie weit die aktuellen Finanzreserven der Parteiakademien zurückreichen, gibt es allerdings keine Informationen.

0
Kommentare
Kommentieren

Wieso prüft die Regierung nicht?

Politische Parteien, die im Nationalrat mit mindestens fünf Abgeordneten (= Klubstärke) vertreten sind, können jährlich bis Ende des Jahres Parteiakademieförderung beantragen, sofern sie staatsbürgerliche Bildungsarbeit leisten. In diesem Antrag verpflichtet sich die jeweilige Parteiakademie auch, jährlich einen Bericht über die Verwendung der jeweiligen Fördergelder an den Rechnungshof abzuliefern – diesen Bericht erhält auch die Bundesregierung und damit der dort eigens zum Thema eingerichtete Beirat. Allerdings: weder die Bundesregierung noch der Beirat prüft selbst, wofür die jeweilige Parteiakademie das erhaltene Geld ausgibt, wie auch der Rechnungshof hervorhebt:

„Die Bundesregierung nahm jährlich mit Beschluss zur Kenntnis, dass die Bildungseinrichtungen Abschriften ihrer Berichte an den RH über die Verwendung der im vergangenen Jahr aufgrund dieses Bundesgesetzes erhaltenen Förderungsmittel vorgelegt hatten. Dieser Beschlussfassung war keine inhaltliche Prüfung der Berichte durch die Bundesregierung oder das BKA vorausgegangen.“

Gesetzlich vorgesehen ist lediglich, dass die jährlichen Berichte der Parteiakademien, die deren Aktiva und Passiva auflisten und zwischen Personal- und Sachaufwand unterscheiden, durch einen Wirtschaftsprüfer zu prüfen sind. Diese Jahresabschlüsse sind im Amtsblatt zur Wiener Zeitung zu veröffentlichen, im Unterschied zu den Rechenschaftsberichten der politischen Parteien ist eine Veröffentlichung auf der Website des Rechnungshofs nicht vorgesehen.

0
Kommentare
Kommentieren

Da war doch noch etwas

Dass rund um die Förderung von Parteiakademien gesetzlicher Regelungsbedarf besteht, wurde zuletzt im Fall der Parteiakademie des Team Stronach klar. Das Team Stronach ist seit der letzten Nationalratswahl 2017 nicht mehr im österreichischen Nationalrat vertreten, die Parteiakademie bestand weiter – und tut es noch. Zwar äußerte das Bundeskanzleramt damals selbst Erstaunen ob der ungeregelten Situation und kündigte auch an, übriggebliebene Fördergelder zurückzufordern, da kein Bezug zum Parlamentsklub mehr gegeben sei. Geschehen ist das allerdings bis heute nicht.

Laut Bundeskanzleramt gab es bisher eine einzige Rückforderung von Parteiakademiefördergeldern: In der Sitzung vom 6. Juli 2010 beschloss der Beirat ein Gutachten zu zwei Seminaren der Seminarreihe „Grundlagen des Islam“ des FPÖ-Bildungsinstituts, in dem festgehalten wurde, dass Förderungsmittel widmungswidrig verwendet worden sind. Angesichts dieses Gutachtens hielt die Bundesregierung per Ministerratsbeschluss fest, dass in diesem Fall Förderungsmittel in der Höhe von 1.000 Euro von der Parteiakademie der FPÖ zurückzufordern sind. Die Summe wurde von der Förderung im Jahr 2012 abgezogen.

Diese Prüfung erfolgte aber nicht auf Betreiben der Regierung, sondern auf Anregung einer anderen Parteiakademie – diese Möglichkeit sieht das Gesetz vor.

Die nächste Rechnungshofprüfung kommt bestimmt

Und zwar bestimmt bald: Die Prüfung der Parteiakademien in den Jahren 2012–2017 sei momentan „voll im Laufen“, so Rechnungshofsprecher Christian Neuwirth. Generell sehe der Rechnungshof Kontrolllücken bei der Förderung von Parteiakademien, vor allem was die Rechte des Fördergebers, also des Bundeskanzleramts, angehe: „Das PubFG enthielt keine ausdrückliche Bestimmung betreffend direkte Kontrollrechte der Bundesregierung als Förderungsgeber (z.B. Einsichtsrechte in die Geschäftsgebarung, Auskunftsrechte).“ Dafür, dass sich diese Lücke bald schließen würde oder gar die Rückforderung von angesparten Rücklagen der Parteiakademien anstehen könnte, gibt es allerdings keine Hinweise. 

0
Kommentare
Kommentieren

Gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 Publizistikförderungsgesetz muss die Parteiakademie in Übereinstimmung mit ihrer Satzung das Ziel verfolgen, die staatsbürgerliche Bildung im Sinne der Grundsätze der Bundesverfassung, die politische und kulturelle Bildung sowie die Einsichten in politische, wirtschaftliche, rechtliche und gesellschaftliche Zusammenhänge auf innerstaatlicher und internationaler Ebene unmittelbar und in gemeinnütziger Weise zu fördern – insbesondere durch Schulungen, Seminare, Enqueten, Vorträge, Arbeitsgruppen, Fernkurse, Stipendien und Publikationen.

loading...
Die Redaktion von Addendum hat mit 15. September 2020 ihren Betrieb eingestellt. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch diese Website letztmalig aktualisiert. Hier finden Sie das vollständige Archiv unserer Rechercheprojekte.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass manche Funktionen auf manchen Endgeräten nicht mehr verfügbar sind.

Das Addendum-Team, September 2020