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Regierungen in Zahlen
6. Juni 2019 Politometer Lesezeit 4 min
Durch das abrupte Ende der Koalition sind einige Vorhaben unerledigt geblieben. Ein Überblick, wie viele Gesetze und Verordnungen unter der Regierung Kurz verabschiedet wurden, und gegen welche die Opposition zum Verfassungsgerichtshof zog.
Bild: Addendum | APA

Die Arbeit einer Bundesregierung zu messen, ist schwer bis unmöglich. Ist ein Minister fleißiger, weil er mehr Gesetze in Begutachtung geschickt hat als sein Vorgänger? Die Qualität eines Gesetzes liegt wiederum meist im Auge des Betrachters.

Als Richtschnur könnte man höchstens auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs zurückgreifen. Doch bis Gesetze und Verordnungen als rechtswidrig aufgehoben werden, kann es Jahre dauern. Die legistische Qualität einer Gesetzgebungsperiode ließe sich so, wenn überhaupt, erst Jahre oder Jahrzehnte später messen.

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Aus der Gesetzgebungsmaschine

Ein Vergleich der Arbeit der aktuellen Regierung mit Vorgängerregierungen ist dennoch aussagekräftig. Wer nämlich davon ausgeht, dass eine zunehmende Verrechtlichung auch in den letzten Jahren zu einer erhöhten gesetzgeberischen Tätigkeit geführt hat, täuscht sich. Vielmehr zeigt sich, dass sich die Gesetzgebung unter der Bundesregierung Kurz im Vergleich zwar ähnlich entwickelt, aber mengenmäßig insgesamt nicht zu- sondern sogar leicht abgenommen hat.

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Ein Blick auf die Verordnungstätigkeit der Minister – verglichen wurden Ministerien, deren Geschäftsbereich sich nur wenig geändert hat – ergibt ein durchwachsenes Bild: Besonders Innenminister Herbert Kickl erließ, im Vergleich zum selben Arbeitszeitraum seiner Vorgänger, sehr viele Verordnungen, 34 innerhalb von 521 Tagen, zuletzt jene zur Höchstvergütung von Asylwerbern. Insgesamt bewegt sich die Bundesregierung Kurz auch hier im Trend ihrer Vorgängerinnen, wenn auch am unteren Rand.

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Nicht umgesetzte Projekte

Das abrupte Ende der Regierungskoalition aus ÖVP und FPÖ hat allerdings einen Großteil des Regierungsprogramms unerledigt gelassen. Unabhängig von den Punkten, die noch gar nicht angegangen wurden, sind bereits zuvor einige Vorhaben gescheitert:

  • Einführung einer Staatszielbestimmung Wirtschaftsstandort
  • Erhöhung des Auslandskatastrophenfonds
  • Cybersecurity als einer der Schwerpunkte im Rahmen des österreichischen EU-Ratsvorsitzes 2018
  • Ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr für Kinder mit keinen oder mangelnden Deutschkenntnissen
  • Frauenbudget absichern und Ausbau der notwendigen Einrichtungen
  • Neue Pensionsversicherungsanstalt als erste Säule einer neuen Sozialversicherung
  • Abschaffung der Mehrfachversicherung
  • Bei Verletzung der Arbeits- und Teilhabepflichten Kürzung bzw. vollständige Sperre der Sozialhilfe
  • Abgabe pro Verabreichungsplatz im Raucherbereich pro Monat

All diese Projekte wurden nicht aus Zeitgründen, sondern aus budgetären oder sonstigen politischen Erwägungen fallengelassen. Das Staatsziel Wirtschaftsstandort scheiterte an der fehlenden Verfassungsmehrheit.

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Der Gang zum Verfassungsgerichtshof

Der Widerstand der Opposition gegen Regierungsprojekte lässt sich bis zu einem gewissen Grad auch daran messen, wie häufig sie dagegen zum Verfassungsgerichtshof zieht. Das gilt unter der Prämisse, dass die Regierungsparteien über keine Mehrheit von über zwei Dritteln in beiden Parlamentskammern verfügen, da solche Gesetzesprüfungen nur von einem Drittel der Abgeordneten zum Nationalrat oder der Mitglieder des Bundesrates eingeleitet werden können.

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Seit der Einführung der sogenannten Drittelanträge 1975 (dem Bundesrat kommt dieses Recht erst seit 1988 zu) gab es insgesamt 57 davon, wobei 30 davon vom Nationalrat und der Rest von den Landtagen und vom Bundesrat ausgingen. Insbesondere unter den Bundesregierungen Schüssel I und II zog das Oppositionsdrittel häufig und erfolgreich zum Höchstgericht und brachte so beispielsweise die Ambulanzgebühr zu Fall.

Die Drittelanträge des Bundesrates haben erst kürzlich an Bedeutung gewonnen, da die SPÖ dort allein über ein Drittel der Mandate verfügt und so zwei Anträge – einen zur Fusion der Sozialversicherungen und einen zum Überwachungspaket – ohne die Stimmen einer weiteren Oppositionspartei einbringen konnte. 

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