Es war eine der wichtigsten Innovationen des Bundes-Verfassungsgesetzes, als es 1920 beschlossen wurde, und könnte nun nach bald 99 Jahren erstmals erfolgreich angewendet werden: das Misstrauensvotum.
Beschließt der Nationalrat, einem Mitglied oder der gesamten Bundesregierung das Misstrauen auszusprechen, muss der Bundespräsident die Betroffenen des Amtes entheben. Eine sofortige Wiederernennung ist realpolitisch auszuschließen, könnte sie doch in eine tatsächliche Verfassungskrise zwischen Bundespräsident und Nationalrat führen.
Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka hat seiner Partei bereits Zeit verschafft, indem er die von der SPÖ geforderte Sondersitzung auf den Montag nach der Europawahl und damit am letztmöglichen Tag angesetzt hat. Mit einem weiteren Kniff könnte die ÖVP noch zwei Tage herausschlagen.
Redakteur Moritz Moser hat einige Fragen rund um das Thema Misstrauensantrag auch in Videoform beantwortet:
Ein Misstrauensantrag nach Artikel 74 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) ist formal gesehen ein sogenannter Entschließungsantrag. Mit einem solchen drückt der Nationalrat seinen Willen aus, ohne gesetzgeberisch tätig zu werden. Für einen Beschluss muss die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein. Würde beispielsweise die FPÖ einen Misstrauensantrag nicht unterstützen, sondern den Saal verlassen, könnte die ÖVP diesen mithilfe der NEOS gegen SPÖ und Liste JETZT abwehren.
Ein Fünftel der Abgeordneten, und über dieses verfügt die Volkspartei, kann aber eine Vertagung auf den zweitnächsten Werktag erzwingen, das wäre Mittwoch, der 29. Mai. Die Antragsteller können ihren Misstrauensantrag mit einer Debatte im Nationalrat verknüpfen. Er wird dann an deren Ende abgestimmt. Die übrigen Misstrauensanträge werden dem Verfassungsausschuss zugewiesen und versanden dort mangels Mehrheit regelmäßig.
Die Möglichkeit, Misstrauensanträge zu stellen, kommt aus der der sogenannten Ministerverantwortlichkeit. In der Monarchie konnte der Reichsrat den Abgang von Ministern nicht erzwingen. Sie wurden vom Kaiser ernannt und entlassen. Die Parlamentsgebundenheit der Bundesregierung war daher 1920 eine wesentliche demokratische Neuerung.
Da die Regierung seit 1929 nicht mehr vom Nationalrat gewählt, sondern vom Bundespräsidenten ernannt wird, ist der Misstrauensantrag zum Garanten des im Wesentlichen parlamentarischen Regierungssystems geworden. Wäre – wie es beispielsweise in den USA der Fall ist – die Regierung nur noch dem Präsidenten verantwortlich, würde dessen Stellung nachdrücklich gestärkt.
Seit 1996 wurde insgesamt 122-mal versucht, die Bundesregierung oder ein Mitglied derselben loszuwerden. Allein gegen Mitglieder der Bundesregierung Faymann I wurden rekordverdächtige 41 Misstrauensanträge eingebracht.
Da sich Regierungen in Österreich zumindest auf eine passive Parlamentsmehrheit stützen müssen und diese durch den Klubzwang gesichert wird, waren die Misstrauensanträge bisher allesamt erfolglos. Sie galten bisher vor allem als öffentlichkeitswirksame Oppositionsinstrumente, die oft im Rahmen von Sondersitzungen und Dringlichen Anfragen als dramatischer Höhepunkt einer Nationalratssitzung eingesetzt wurden.
Stürzt die Regierung diesmal tatsächlich über den Misstrauensantrag, muss der Bundespräsident einen neuen Kanzler und neue Minister suchen. Die Oppositionsmehrheit könnte sich aber auch darauf beschränken, dem Bundeskanzler oder diesem und den ÖVP-Ministern das Misstrauen auszusprechen. In diesem Fall würde der Rest der Regierung, beziehungsweise die zwischenzeitlich ernannten parteilosen Beamtenminister, im Amt bleiben.
Die österreichische Verfassungssituation ist für Minderheitsregierungen nicht unbedingt unvorteilhaft. Der Nationalrat muss ihnen nie mit Mehrheit das Vertrauen aussprechen. Anders als in Deutschland, wo der Bundespräsident lediglich einen Kanzlerkandidaten vorschlägt, der vom Bundestag erst gewählt werden muss, braucht eine österreichische Bundesregierung nur den Bundespräsidenten, um ins Leben treten zu können.
Das Verhältnis des Nationalrates zur Bundesregierung ist rein destruktiv. Sie muss sich ihm innerhalb einer Woche vorstellen, er nimmt das aber ohne Abstimmung zur Kenntnis. Solange sich nicht aktiv eine Mehrheit gegen die Regierung formiert, kann diese weiter amtieren. So können Oppositionsparteien theoretisch eine Minderheitsregierung tolerieren, ohne sie ausdrücklich unterstützen zu müssen. Für die Öffentlichkeit und den Wähler kann das einen großen symbolischen Unterschied ausmachen.
Anders als in anderen Staaten kann in Österreich nur eine Parlamentskammer die Regierung per Misstrauensvotum zu Fall bringen. Im Bundesrat können lediglich Entschließungen beantragt werden, die den Bundespräsidenten zur Entlassung der Bundesregierung auffordern. Aber diese sind selten und zum Scheitern verurteilt.