loading...
Die Republik als Unternehmerin
14. August 2019 Postenschacher Lesezeit 6 min
Die Republik verwaltet nicht nur ihre Bürger, sondern treibt auch Privatwirtschaft. Ihre Rolle als Unternehmerin übernahm sie meist in Krisenzeiten. Die Trennung erfolgt oft dann, wenn Betriebe sanierungsbedürftig sind oder ihr Verkauf das Budget aufbessern soll.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Postenschacher und ist Teil 2 einer 8-teiligen Recherche.
Bild: Jindrich Foltin | WirtschaftsBlatt

Die Hochblüte der verstaatlichten Industrie ist längst vorbei. Die Republik besitzt aber nach wie vor etwa hundert Unternehmungen und Rechtsträger, die wiederum tausende Gesellschaften besitzen. Insgesamt verwalten die Staatsbetriebe ein Anlagevermögen von 80,5 Milliarden Euro. Einige davon sind seit der Monarchie im Staatsbesitz, andere erst seit kurz nach der Bankenkrise.

Eine Notverstaatlichung, die bis heute andauert, betraf 1884 mehrere marode Eisenbahnunternehmen. Die aus ihnen entstandenen k.k. Staatsbahnen gingen schließlich in den Bundesbahnen auf. Das Gros jener Unternehmen, die jahrzehntelang als verstaatlichte Industrie bekannt waren, ging aber erst nach dem Zweiten Weltkrieg in öffentlichen Besitz über. Ausschlaggebend war diesmal keine wirtschaftliche, sondern eine politische Krise.

0
Kommentare
Kommentieren

Die Besatzer bedienen sich

Am 5. Juli 1946 schlug die sowjetische Besatzungsmacht zu: In einer seit längerem befürchteten Aktion beschlagnahmte sie mehrere Großbetriebe in Ostösterreich und stellte diese unter ihre Verwaltung. Die damals für Österreich wichtige Erdölproduktion in Niederösterreich ging ebenso in sowjetische Hände über wie die Donaudampfschifffahrtsgesellschaft.

Die österreichische Seite war beunruhigt. Regierung und Gewerkschaftsbund hielten Sondersitzungen ab, der Nationalrat wurde einberufen. Der Wiederaufbau und Ausbau der Großbetriebe und Schwerindustrie waren für das kriegszerstörte Österreich überlebenswichtig, man wollte sie keinesfalls den Russen überlassen. Nur die KPÖ applaudierte der Aktion und forderte: „Wir müssen uns für den Sozialismus entscheiden.“

Das politische Weltklima hatte sich seit Kriegsende deutlich abgekühlt. Der Ton zwischen den Westalliierten und der Sowjetunion wurde rauer. Im Jänner 1946 war die Parlamentswahl in Polen gefälscht worden. Auch in den anderen Staaten, die von der Roten Armee befreit und besetzt worden waren, stieg der Einfluss der Kommunisten. Die Beschlagnahmen in Österreich wirkten unter diesen Vorzeichen umso bedrohlicher.

0
Kommentare
Kommentieren
Ein Ausschnitt der Ein Ausschnitt der
Die Zeitung der sowjetischen Besatzungsmacht verkündet am 6. Juli 1946 die Übernahme des deutschen Eigentums in Österreich.

Das deutsche Eigentum in Österreich

Die USA beeilten sich, ein kontrastierendes Beispiel zu geben: Am 11. Juli veröffentlichten die Zeitungen einen Brief General Mark Clarks, in dem er der Bundesregierung die Übertragung des beschlagnahmten Eigentums in der US-Besatzungszone in Aussicht stellte. US-Präsident Harry S. Truman habe ihn beauftragt, den Österreichern bis dahin „zu treuen Handen alle zur Zeit in der US-Besatzungszone materiell gelegenen deutschen Aktiva zu übergeben“.

Das sogenannte deutsche Eigentum war der Knackpunkt in der ganzen Misere. Im Potsdamer Abkommen hatten die Alliierten dessen entschädigungslose Enteignung außerhalb Deutschlands beschlossen. Allerdings hatten das Deutsche Reich und deutsche Bürger gerade in Österreich nach dem Anschluss erhebliche Werte angehäuft. Die Beschlagnahme all dieser Aktiva stellte für das Land ein ökonomisches Bedrohungsszenario ersten Ranges dar. Österreich betrachtete daher nur „was rechtmäßig bereits vor 1938 erworben wurde“ als deutsches Eigentum. Die Sowjets hingegen zählten dazu auch spätere Erwerbungen, Investitionen und nicht zuletzt sogenannte Arisierungen und Enteignungen.

In der Nationalratssitzung vom 11. Juli 1946 fand Bundeskanzler Leopold Figl deutliche Worte: Die österreichische Regierung denke nicht daran, ihre Ansprüche aufzugeben. Die Werte seien „im Wesentlichen mit österreichischen Arbeitern, mit österreichischem Material und sogar meist mit österreichischem Kapital“ geschaffen worden. Außerdem habe Österreich selbst Reparationsansprüche gegen Deutschland: „Man darf nicht vergessen: Als Österreich vergewaltigt wurde, da waren wir ein zu unserer territorialen Größe verhältnismäßig reiches Land.“

0
Kommentare
Kommentieren
Ausschnitt des Bundesgesetzblatt vom 26. Juli 1946 Ausschnitt des Bundesgesetzblatt vom 26. Juli 1946
Kurz nach der Beschlagnahmeaktion der Sowjets beschließt der Nationalrat eine groß angelegte Verstaatlichung.

Die ÖVP ist für die Verstaatlichung, die KPÖ dagegen

Die Beschlagnahme durch die Sowjets führte dazu, dass die konservative Volkspartei ihren Kurs im Hinblick auf Verstaatlichungen änderte. Die Koalitionsparteien ÖVP und SPÖ einigten sich darauf, die Hand auf die Großbetriebe zu legen, um sie vor weiteren Zugriffen zu schützen. Unterstützung kam wiederum vonseiten der USA.

Das erste Verstaatlichungsgesetz wurde bereits am 26. Juli 1946 beschlossen und war eine bewusste Provokation gegenüber den Russen. Es übertrug dutzende Betriebe und Betriebsteile, von der Creditanstalt bis zur Südostdeutschen Ferngas-Aktiengesellschaft in Staatseigentum, darunter auch solche, die von den Sowjets erst kürzlich beschlagnahmt worden waren. Österreich konnte seine Ansprüche an diesen Unternehmen zwar nicht durchsetzen, wollte sie aber zumindest anmelden.

Der KPÖ-Abgeordnete Franz Honner erklärte im Nationalrat, das Gesetz könne so nur „als ein feindseliger Akt verstanden werden“. Die Kommunisten stimmten schließlich gegen die Verstaatlichung mit dem Argument, „ein wirklich ernstes und umfassendes Verstaatlichungsprogramm“ anzustreben. Außerdem, so beklagten die Kommunisten, die bei der Nationalratswahl im Vorjahr nur 5,4 Prozent der Stimmen eingefahren hatten, sei „die Vereinbarung über die Verstaatlichungsfrage zwischen der Sozialistischen Partei Österreichs und der Österreichischen Volkspartei ohne unsere Teilnahme zustande gekommen“.

0
Kommentare
Kommentieren
Ausschnitt aus dem Bundesgesetzblatt vom 26. März 1947 Ausschnitt aus dem Bundesgesetzblatt vom 26. März 1947
Das zweite Verstaatlichungsgesetz erfasst vor allem die Elektrizitätswirtschaft.

Die zweite Verstaatlichungswelle

Ein gleichzeitig beschlossenes Werksgenossenschaftsgesetz, das eine Unternehmensverwaltung durch die Belegschaft ermöglichen sollte, gab der Verstaatlichung zwar einen sozialistischen Beigeschmack, kam aber bis zu seiner Aufhebung 2018 kein einziges Mal zur Anwendung. Bereits im März 1947 wurde mit dem zweiten Verstaatlichungsgesetz die Energiewirtschaft weitgehend enteignet. Kraftwerke und Stromnetze wurden in Landesgesellschaften eingebracht, die im Wesentlichen noch heute bestehen. Zur Verwaltung der Großkraftwerke wurde der Verbund gegründet. Die ehemaligen Eigentümer wurden entschädigt.

Für die Umsetzung der Verstaatlichung war zunächst das Bundesministerium für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung zuständig. Bei der Benennung der verstaatlichten Ölunternehmen zeigte man dort wenig Kreativität. Sie erhielten alphabetisch Frauennamen von Anna über Berta und Christa bis Martha. Das nach seinem Minister als Krauland-Ministerium bekannte Ressort hatte zumindest in den westlichen Besatzungszonen erhebliche Werte, darunter auch die Marshallplan-Hilfen, zu verwalten und war daher bald Gegenstand eines der größten Korruptionsskandale der jungen Zweiten Republik.

0
Kommentare
Kommentieren
Ex-Minister Peter Krauland versteckt nach seinem Freispruch im Korruptionsprozess 1954 sein Gesicht.

Proporz und Korruption

Unternehmen wurden weit unter Wert an parteinahe Konsortien verkauft oder gar gegen Parteispenden verpachtet. Minister Peter Krauland (ÖVP) selbst veruntreute Millionenbeträge, entging aber einer Strafe, da er von einer Amnestie für ehemalige Nazis profitierte.

Die Selbstbedienung der beiden Großparteien an den verstaatlichten Betrieben nahm mit dem Skandal freilich kein Ende. Posten in staatsnahen Betrieben wurden weiterhin nach strengem Proporz und unter Zusicherung von Parteispenden vergeben. Daneben dienten die Unternehmungen immer wieder zur Unterstützung des Bundeshaushaltes, bis man begann die Bilanzen zu frisieren, und eins nach dem anderen sanierungsbedürftig wurde.

Nach dem Ende der Besatzungszeit war die Zahl der Staatsbetriebe weiter angewachsen. Die Sowjetunion hatte Österreich ihre USIA-Betriebe gegen Entschädigung überlassen. Die Ölproduktion war 1956 in der Österreichischen Mineralölverwaltung (ÖMV) zusammengeführt worden. Zeitweilig arbeiteten 125.000 Österreicher in der verstaatlichten Industrie. Deren größte Betriebe wurden 1973 unter der SPÖ-Alleinregierung zur Voest-Alpine verschmolzen, die durch eine überbordende Einstellungspolitik, Zusatzleistungen und Spekulationsverluste an den Rand des Ruins getrieben wurde und in den 80ern unter Kündigung von 9.400 Mitarbeitern saniert werden musste, bis sie schließlich ab 1995 schrittweise privatisiert wurde.

0
Kommentare
Kommentieren

Verkauft fürs Nulldefizit

Nach der Jahrtausendwende folgten weitere Privatisierungen, diesmal auch von gewinnträchtigen Unternehmen, nach der Überzeugung, dass der Staat als Unternehmer wenig tauge. Erst 2005 war die Staatsholding ÖIAG entschuldet. Die Mittel aus den Verkäufen dienten der ÖVP-FPÖ-Regierung aber auch zur kurzfristigen Erreichung eines ausgeglichenen Haushalts. An einigen Unternehmen wie den Casinos Austria, der OMV oder der Telekom Austria hält die Republik mittlerweile nur noch Minderheitsanteile.

Gleichzeitig mit dem Verkauf von Staatsunternehmen setzte eine andere Privatisierungswelle ein. Ehemalige Bundesbehörden oder andere Bereiche der Hoheitsverwaltung wurden ab den 90ern zunehmend als privatrechtliche Konstruktionen ausgegliedert. So wurden die Bundesforste 1997 zur Aktiengesellschaft und das Umweltbundesamt zwei Jahre später zur GmbH. Mittlerweile sind selbst staatliche Kontrolleinrichtungen von der Schienen-Control GmbH über die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH bis hin zur Austro Control GmbH privatrechtlich organisiert, auch wenn sie im Alleineigentum der Republik verbleiben.

0
Kommentare
Kommentieren
Die Sowjetunion transportiert viele der in den USIA-Betrieben hergestellten Güter, insbesondere Erdöl, aus Österreich ab.
Bild: ÖNB
Die Schwerindustrie wurde im Krieg zerstört oder beschädigt und muss wiederaufgebaut werden.
Bild: ÖNB
Die USIA-Betriebe dienen auch der kommunistischen Propaganda.
Bild: ÖNB
Hochofenabstich in Donawitz 1948
Bild: ÖNB
Die Voest in Linz 1948
Bild: ÖNB
Beim Maiaufmarsch 1952 wird gegen die sowjetischen USIA-Betriebe protestiert.
Bild: ÖNB
Auf der Außenfront eines USIA-Betriebs wird 1955 der Abschluss des Staatsvertrages gefeiert.
Bild: ÖNB
Mit dem Staatsvertrag akzeptiert Österreich das Eigentum der Sowjetunion an den USIA-Betrieben, gleichzeitig wird eine Ablöse vereinbart.
Bild: ÖNB

Diese Organisationsform bietet einerseits den Vorteil, dass die Institutionen im Hinblick auf ihr Budget und ihr Personal unabhängiger agieren können. Andererseits stehen sie aber nach wie vor für parteipolitisch motivierte Postenbesetzungen offen. Manager in ausgegliederten Unternehmen können zudem mehr verdienen als ein einfacher Behördenleiter.

Die neuesten Errungenschaften unter den Staatsbetrieben wurden indes nicht mit der Absicht geschaffen, lange im öffentlichen Eigentum zu bleiben. Die Abbaugesellschaften für die Hypo Alpe Adria und die Volksbank sollen nach getaner Arbeit liquidiert werden. Für letztere ist der Beschluss bereits im Mai gefallen. Die immigon portfolioabbau AG wird demnach bald kein Staatsbetrieb mehr sein. 

0
Kommentare
Kommentieren
loading...
Die Redaktion von Addendum hat mit 15. September 2020 ihren Betrieb eingestellt. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch diese Website letztmalig aktualisiert. Hier finden Sie das vollständige Archiv unserer Rechercheprojekte.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass manche Funktionen auf manchen Endgeräten nicht mehr verfügbar sind.

Das Addendum-Team, September 2020