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Wem der Prater gehört – und wer ihn betreibt
3. Mai 2018 Prater Lesezeit 3 min
Der Grund des Wiener Wurstelpraters gehört der Stadt, die Attraktionen sind im Privatbesitz. Eine interaktive Rekonstruktion des Geländes, die sich aufgrund mangelnder Auskunftsfreude komplex darstellte.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Prater und ist Teil 3 einer 3-teiligen Recherche.
Datenquelle: Stadt Wien - data.wien.gv.at

Die einfache Antwort: Der Wurstelprater steht auf dem Grundstück 4015 in der Leopoldstadt. Es gehört der Stadt Wien. Die Fahrgeschäfte darauf sind eine andere Geschichte: Das Riesenrad beispielsweise ist im Privatbesitz.

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Die Betreiber von Achterbahnen, Gruselkabinetten und Imbissen bekommen von der Stadt Wien das Recht zugesprochen, Bauwerke in ihrem Eigentum auf dem Grund zu haben. Dieser Vorgang muss nicht im Grundbuch dokumentiert werden, die Gebäude können jedoch freiwillig in eine Bauwerkskartei eingetragen werden.

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Keine Auskunft des Grundstückbesitzers

Die Praterverwaltung schweigt zu den Eigentumsverhältnissen. Unsere Fragen nach Listen von Eigentümern und Parzellengrenzen wurden mit einem Link auf den unvollständigen Plan der Aussteller beantwortet. Zu den Eigentumsverhältnissen wurde uns mitgeteilt: „Die Prater Wien GmbH ist nicht befugt, persönliche Daten aus den Verträgen weiterzugeben“. Bei unseren Anfragen zu den Sicherheitskontrollen der Fahrgeschäfte verhielt sich die Stadt ebenfalls bedeckt.

Es folgt ein Versuch, aus öffentlichen Quellen ein Bild zu zeichnen, wem der Prater gehört und wer seine Attraktionen betreibt.

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Praterfamilien

Von den 178 im Plan eingezeichneten Attraktionen konnten wir zu 135 Betreiber oder Eigentümer ermitteln. Ein erstes Ergebnis: 61 der Attraktionen sind in der Hand von Personen, Firmen oder Familien, die fünf oder mehr Attraktionen betreiben. Beispiele dafür sind die Familie Kolarik, in der zwei Geschwister das Schweizerhaus betreiben, während die dritte Schwester ein Restaurant und Hüpfburgen eröffnet hat. Oder Elisabeth Brantusa, die acht Attraktionen betreibt – vom Karussell über Autodrom bis zur Geisterbahn.

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Beispiel einer Karteikarte der Bauwerkskartei des Wurstelprater. Bezeichnung „Lagerhalle“. Beispiel einer Karteikarte der Bauwerkskartei des Wurstelprater. Bezeichnung „Lagerhalle“.
Eine beispielhafte Karteikarte aus der Bauwerkskartei
Bauwerkskartei für Wohnhäuser im Wiener Wurstelprater Bauwerkskartei für Wohnhäuser im Wiener Wurstelprater
Auch Wohnhäuser und Wohnungen finden sich in der Bauwerkskartei.

Die verwendeten öffentlichen Quellen

Die Bauwerkskartei, die physisch am Bezirksgericht aufliegt, beinhaltet Informationen zu 52 Bauwerken oder Bauwerksgruppen am Grundstück Wurstelprater, von denen wir 19 aktuellen Praterattraktionen zuordnen konnten. Auch Wohnungen oder Wohnhäuser werden darin erwähnt – seit spätestens 2006 ist die Errichtung von Wohnungen laut Flächenwidmung verboten. Durch diverse Grundstückszusammenlegungen können Gebäude aufgrund ihrer Beschreibungen nicht eindeutig identifiziert werden, so existiert eine Kartei, deren Beschreibung „Lagerhalle” oder „Schnellrestaurant” ist – ohne genauerer Adressangabe.

Diese Kartei wird oft von Banken genutzt, um ihre Hypotheken öffentlich zu dokumentieren, muss aber nicht am aktuellen Stand gehalten werden. Die Karten tragen die Inschrift „Auf die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Kartei kann sich niemand berufen!”, manche Karten haben den Letztstand 1987 und Adressangaben, die nicht mehr nachvollziehbar sind.

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Für den Betrieb vieler Praterattraktionen sind Gewerbeberechtigungen nötig. Diese können auf der Website der WKO im Bereich „Firmen A-Z” eingesehen werden. Bei manchen Gewerbeberechtigungen ist es allerdings nicht möglich, sie einer aktuellen Attraktion zuzuordnen – möglicherweise durch Address- oder Namensänderungen.

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Eine weitere Quelle ist eine etwas ältere (und wohl nicht ganz aktuelle) Website des Praters, die ein Verzeichnis der Attraktionen beinhaltet. In diesem sind zwar keine Informationen zu Eigentümern oder Betreibern hinterlegt, zu manchen Attraktionen ist allerdings eine Email-Adressen als Kontaktinformation angegeben. Über diese kann auf ihre Betreiber geschlossen werden.

Auch Online-Suchen nach den Namen der Attraktionen waren manchmal zielführend.

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Grenzen der Recherche

Für die Recherche wurden nur die Besitzer und Eigentümer der aktuellen Plan des Praters aufgelisteten Attraktionen und Gastwirtschaften im Wurstelprater ermittelt, wobei wir den neuen Eingangsbereich nicht berücksichtigt haben. In Ermangelung eines vollständigen Parzellenplans konnten auch Wohnhäuser, Werkstätten, Lagerhallen und nicht im Betrieb befindliche Attraktionen und Spielhallen nicht berücksichtigt werden. 

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Diese Rechtsform nennt sich „Superädifikat” und ist für Gebäude vorgesehen, die nicht für immer auf einem Grund bestehen bleiben sollten.

beziehungsweise von der Prater Wien GmbH, die den Prater für die Stadt Wien verwaltet

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