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Reißt das soziale Netz?
28. November 2017 Sozialstaat Lesezeit 9 min
Die Zahl der Bezieher von Sozialleistungen steigt. Überalterung und hohe Arbeitslosigkeit werden diesen Trend in Zukunft weiterverstärken. Wie belastet ist das soziale Netz in Österreich? Eine Übersicht.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Sozialstaat und ist Teil 3 einer 15-teiligen Recherche.
Bild: Lilly Panholzer | Addendum

Über die vergangenen Jahre ist die Zahl der Bezieher vieler sozialstaatlicher Geldleistungen gestiegen. Im Jahr 2016 bezogen 2,3 Millionen Menschen in Österreich Leistungen aus Pensionen der Pflichtpensionsversicherung und aus Ruhegenüssen. Das ist ein Anstieg um etwa 300.000 Personen seit dem Jahr 2001. Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen, für die Familienbeihilfe ausbezahlt wird, weist hingegen rückläufige Tendenzen auf und hat sich bei etwa 1,7 Millionen stabilisiert. Vergleichsweise gering ist die Anzahl der Bezieher von Pflegegeld, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Mindestsicherung.

Allerdings finden sich teilweise sehr hohe Wachstumsraten bei den Beziehenden. So stieg die Zahl bei der Notstandshilfebezieher von rund 98.000 im Jahr 2010 auf aktuell 167.000 an. Seit 2015 gibt es erstmals mehr Notstandshilfe-Empfänger als Bezieher von Arbeitslosengeld. Auch beim Pflegegeld zeichnet sich ein deutlicher Trend ab: Seit Anfang der 2000er Jahre stieg die Zahl der Bezieher von 350.000 auf mittlerweile 450.000 Personen an. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Sozialleistungen mit einer geringen Anzahl von Beziehern (z.B. Schüler- und Studienbeihilfe, Wohnbeihilfe) und Leistungen mit kurzer Bezugsdauer wie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und das Krankengeld.

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Unter Ruhegenüssen versteht man Beamtenpensionen.

Die Anzahl der Bezieher aus Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Mindestsicherung erhöhte sich um stolze 86,1 Prozent.

Fallen immer mehr Menschen in die Abhängigkeit?

Wie kann dieser Zuwachs finanziell verkraftet werden? Kurzfristig durch den korrespondierenden Anstieg bei der Zahl der Beschäftigten, die mit ihren Sozialbeiträgen und Steuern das System erhalten. Mittelfristig durch Produktivitätssteigerungen, die mehr Spielraum für Umverteilung generieren. Zwei Probleme werden aber vor allem in einer langfristigen Betrachtung deutlich: Die Wachstumsraten bei den Erwerbstätigen bleiben hinter dem Anstieg bei den relevantesten Beziehergruppen zurück. Während die Zahl der Erwerbstätigen seit 2001 um 12,8 Prozent gewachsen ist, stieg die Zahl der Pensionisten um 16,8 Prozent. Die Zahl der Bezieher von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe, stieg um stolze 86,1 Prozent. Darüber hinaus entwickelt sich bei den Einzahlenden langsam ein strukturelles Problem: Am unteren Ende der Einkommensskala finden sich tendenziell mehr Personen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen, durch die weniger staatliche Beiträge eingenommen werden. Am oberen Ende nimmt die Zahl jener Personen zu, die mit ihrem Gehalt über der Höchstbemessungsgrundlage liegen.

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Mehr Bezieher als Erwerbstätige

Vergleicht man die Zahl der Erwerbstätigen mit der Zahl aller Bezieher von Sozialleistungen, kommt man auf ein Verhältnis von etwa 4:5 – also mehr Bezieher als Erwerbstätige. Allerdings überschneiden sich die Gruppen oft. Wer beispielsweise Familienbeihilfe, Mindestsicherung, Witwen- oder Waisenpension erhält, kann gleichzeitig auch erwerbstätig sein. Und wer als Bezieher von Arbeitslosengeld aufscheint, kann auch Familienbeihilfe erhalten. Ein reines Einzahler-zu-Empfänger-Verhältnis ist deshalb nicht wirklich zu berechnen. Im Detail kommen auf einen Bezieher von Pensionsleistungen etwa 1,8 Erwerbstätige. Weit größer sind die anderen Verhältnisse: beim Arbeitslosengeld 28:1, bei der Notstandshilfe 24:1 und beim Pflegegeld 9:1.

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Die Kosten der Leistungen

Analog zur Anzahl an Beziehern machen die Pensionen den bei weitem größten Teil der Sozialausgaben aus. Rechnet man alle Leistungen zusammen, so belaufen sich die Ausgaben für Pensionen auf etwa 50 Milliarden Euro jährlich. Ausgenommen sind Rentenzahlungen aus den gesetzlichen Unfallversicherungen und aus dem Sozialentschädigungsgesetz, die aber in Summe weniger als eine Milliarde Euro ausmachen. Obwohl die Pensionszahlungen allein schon die Hälfte des Sozialbudgets beanspruchen, sind darin noch keine Sachleistungen für Ältere enthalten.

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Leistung Volumen  Bezieher  Durchschnitt
Pensionen 50,335,489,360  2,322,497 1,806
Arbeitslosengeld 1,669,988,429 145,976 953
Notstandshilfe 1,472,797,988 167,075 735
Familienbeihilfe 4,783,291,071 1,741,630 229
Kinderbetreuungsgeld 1,187,220,000 128,730 769
Pflegegeld 2,587,143,913 454,897 474
Mindestsicherung* 924,200,000 307,533 371

*Durchschnittswert über mittlere Bezugsdauer gerechnet

Der große Brocken

Der Abstand zu anderen Sozialausgaben ist damit größenordnungsmäßig noch größer als nur in Bezug auf die Anzahl der Bezieher. Die Ausgaben für Pensionen steigen jährlich um etwa den Betrag an, der den gesamten Geldleistungen für die bedarfsorientierte Mindestsicherung entspricht. Auch die Ausgaben für Arbeitslosengeld und die für Notstandshilfe erscheinen im Vergleich verschwindend gering. Der Grund: Die Pensionen sind im Schnitt wesentlich höher als die Durchschnittsleistungen im Bereich von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Mindestsicherung. Rechnet man die Pensionsleistungen auf die Anzahl der Bezieher um, so ergibt sich eine durchschnittliche monatliche Auszahlung von rund 1.806 Euro. Bei Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Mindestsicherung liegt dieser Wert durchschnittlich bei 953, 735 und 371 Euro. Auch der Wert beim Pflegegeld ist mit durchschnittlich 474 Euro über alle Pflegestufen hinweg relativ niedrig.

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Normale Alterspension – Pensionsversicherung

Invaliditätspension – Pensionsversicherung

Ruhegenuss – öffentliche Rechtsträger

Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer, Korridorpension, Langzeitversicherte und Schwerarbeitspension – Pensionsversicherung

Betriebspension (die der Staat als Arbeitgeber bezahlt)

Hinterbliebenenpension – Pensionsversicherung

Hinterbliebenenversorgung – öffentliche Rechtsträger

Zahlen über die, die zahlen

Im Jahr 2015 wurden rund 101 Milliarden Euro für die Finanzierung von Sozialausgaben bereitgestellt. 36 Prozent davon kommen aus den Arbeitgebersozialbeiträgen, 36 Prozent aus dem allgemeinen Steuertopf und 21 Prozent aus Arbeitnehmersozialbeiträgen. Der Rest verteilt sich auf Versicherungsbeiträge der Selbstständigen und Pensionisten sowie auf sonstige Einnahmen. Das Verhältnis hat sich dabei über die Jahre kaum verändert – lediglich der Anteil aus allgemeinen Steuermitteln ist über die vergangenen Jahre leicht angestiegen. Damit wird die Finanzierung des Systems in Österreich vor allem durch Sozialbeiträge aufrechterhalten. Diese hängen allesamt an den bestehenden Beschäftigungsverhältnissen. Genau hier setzen die Befürchtungen an, die Beiträge könnten durch den Wegfall von Arbeitsplätzen aufgrund der Digitalisierung verschwinden . Das führt zur Forderung, dass eine neue Bemessungsgrundlage für die Einhebung der Mittel definiert werden muss.

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Mit dem Sozialstaat in guter Gesellschaft?

Der Vergleich mit anderen EU-Staaten zeigt, dass Österreich über dem europäischen Schnitt liegt. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt betrugen die Ausgaben für wohlfahrtsstaatliche Systeme im Jahr 2014 rund 29 Prozent. Den höchsten Wert innerhalb der EU verzeichnet Frankreich mit 32 Prozent.

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Besonders bemerkbar macht sich die deutliche Steigerung der Sozialausgaben in fast allen EU-Staaten. Verantwortlich dafür ist vor allem die Wirtschaftskrise, die einen noch andauernden Sprung in der Höhe der relativen Ausgaben verursacht hat. Das hat damit zu tun, dass das Wirtschaftswachstum für einige Jahre deutlich hinter den Erwartungen zurückblieb und das soziale Netz in Krisenzeiten stärker beansprucht wurde. 

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