30 Prozent der Spender in Österreich wollen nach Angaben des Fundraising Verband Austria (FVA) vorwiegend Organisationen mit dem „Spendengütesiegel“ unterstützen. Was ist dieses Gütesiegel eigentlich, wer vergibt es, was muss eine Organisation tun, um es zu erhalten – und wer kontrolliert die Einhaltung dieser Kriterien?
Eingeführt im Jahr 2001 durch einige Dachverbände von Non-Profit-Organisationen, wird das Siegel von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) vergeben. Derzeit dürfen es 260 Organisationen tragen – Tendenz steigend: Seit der Einführung des Spendengütesiegels hat sich die Zahl der ausgezeichneten Organisationen beinahe versechsfacht.
Das Siegel wird NPOs auf Antrag verliehen, nachdem die jeweilige Organisation einer Prüfung durch ein Mitglied der Kammer der Wirtschaftstreuhänder unterzogen worden ist. Die rechtliche Basis dafür bildet ein zwischen der Kammer und sechs NPO-Dachverbänden abgeschlossener Kooperationsvertrag. Auch die jeweilige NPO muss diesen Vertrag per Unterschrift akzeptieren. Um das Gütesiegel weiterhin verwenden zu können, muss sich die Organisation jährlich einer Evaluierung unterziehen.
In diesem Kooperationsvertrag werden die Standards und Kriterien eingeführt, die erfüllt sein müssen, um das Spendengütesiegel führen zu dürfen: Rechnungslegung, internes Kontrollsystem, Verwendung der Spenden, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit, Finanzpolitik, Personalwesen und Lauterkeit der Werbung.
Dabei fällt auf: Zwar wird die Spendenverwendung einer Evaluation unterzogen, es findet aber keine umfassende und individuelle Kontrolle der Wirkung der Spenden statt. Welchen „Unterschied“ die Spenden im jeweiligen Einzelfall „vor Ort“ machen, bleibt also bis zu einem gewissen Grad offen.
Dass in diesem Bereich Verbesserungsbedarf besteht, bestätigte auch der Geschäftsführer des Fundraising Verbands Austria, Günther Lutschinger. Obwohl die Wirkung der Spenden von der Prüfung durch die Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater nicht umfasst wird, rät der FVA, darauf zu achten, was eine Spende tatsächlich bewirkt – etwa anhand der Jahres- und Projektberichte von Spendenorganisationen.
Die Wirkungskontrolle kann natürlich in der Praxis mitunter schwierig sein, vor allem dann, wenn das Geld im Ausland verwendet wird. Es gibt aber Ansätze dazu, so hat etwa das Analyse- und Beratungsinstitut PHINEO im Auftrag von Spiegel online versucht, herauszufinden, wie ausgewählte Organisationen über die Wirkung ihrer Projektarbeit berichten.
Die Untersuchung erfolgte anhand von 50 der größten NPOs in Deutschland und wurde in einem 2016 erschienenen Bericht veröffentlicht. Dabei wurde, nach einem 5-Sterne-System, die Wirkungstransparenz in drei Bereichen bewertet: Transparenz über Vision und Strategie, Transparenz über Aktivitäten und Transparenz über die Wirkung. Diese drei Kriterien, jeweils getrennt voneinander gemessen, geben dann gemeinsam über die „insgesamte Wirkungstransparenz“ Auskunft. Wirkungstransparenz bedeutet also, dass eine Organisation auch darüber informiert, welche Aktivitäten und Projekte sie umsetzt und was sie damit bewirkt.
Aus dem 2016 veröffentlichten Bericht geht hervor, dass sich die Situation gegenüber einer vorangegangenen Erhebung aus dem Jahr 2014 verbessert hat. Große Spendenorganisationen, heißt es, sprechen systematischer über die Wirkung der Spenden. Das lässt sich daran ablesen, dass der Durchschnittswert aus den drei genannten Kriterien von 3,3 Sternen im Jahr 2014 auf 3,6 Sterne im Jahr 2016 angestiegen ist. Trotz dieses positiven Trends besteht nach wie vor Verbesserungsbedarf in Hinblick auf die Wirkungstransparenz: Bei 26 von 50 Organisationen sind Belege zu den erzielten Wirkungen nicht verfügbar.
Zurück zur Vergabe des Spendengütesiegels. Neben der mangelnden Wirkungskontrolle besteht das Hauptproblem bei der Vergabe darin, dass sich strukturelle Interessenkonflikte ergeben. Die Kriterien, die der Antragsteller erfüllen muss, sind in einem Vertrag zwischen der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und den genannten NPO-Dachverbänden geregelt, deren Mitglieder wiederum jene Organisationen sind, die das Siegel verwenden wollen.
Die Dachverbände müssen also einerseits die Interessen ihrer Mitglieder berücksichtigen und sind andererseits für die Ausgestaltung der Kriterien – also stärkere Kontrolle und größere Transparenz – (mit)verantwortlich. Eine schwierige Situation.
Für die Evaluierung des Vertrags selbst ist die „Arbeitsgruppe Spendengütesiegel“ zuständig, in deren Kompetenz auch die nicht näher beschriebene „Erstellung und Überarbeitung von Ausarbeitungen“ fällt. Sie versteht sich zwar als „offene Arbeitsgruppe“, an ihren Sitzungen, die vier- bis fünfmal im Jahr stattfinden, nehmen allerdings neben den Prüfern nur Mitglieder von Non-Profit-Organisationen teil.
Nach Auskunft des Spendenberichts 2017 ist für 54 Prozent der Spender ein wesentliches Motiv, dass ihre Spende auch tatsächlich „ankommt“. Angesichts der Tatsache, dass Transparenz und Kontrolle noch deutlich ausbaufähig sind, erscheint es naheliegend, die Interessen der Spender bei der Vergabe des Spendengütesiegels stärker zu berücksichtigen. Zum Beispiel durch die Einrichtung eines Spenderbeirats, der ebenfalls an der Festlegung der Voraussetzungen für das Spendengütesiegel mitwirkt. Damit könnte das Potenzial für Interessenkollisionen reduziert werden. Günther Lutschinger vom FVA zeigt sich für solche Überlegungen offen.
Spendenorganisationen unterliegen nicht nur der beschriebenen Selbstkontrolle, sondern auch staatlicher Kontrolle – und zwar durch das Finanzministerium, wenn solche Organisationen eine sogenannte begünstigte Einrichtung werden wollen. Das Finanzministerium entscheidet nämlich, ob Spenden an eine Organisation steuerlich absetzbar sind oder nicht. Für viele spendenbegünstigte Vereine und Einrichtungen – zum Beispiel für die Freiwilligen Feuerwehren aller österreichischer Gemeinden – ist das schon per Gesetz vorgesehen, alle anderen müssen sich erst um einen „Spendenbegünstigungsbescheid“ bemühen.
Die Voraussetzungen dafür regelt der Gesetzgeber im Einkommensteuergesetz. Begünstigt werden können Organisationen, die Spenden für
sammeln.
Hier finden Sie die Liste begünstigter Einrichtungen zum Download. (Stand: 8.11.2017)
Frühestens nach drei Jahren kann eine Einrichtung, die die genannten Kriterien und noch einige weitere Anforderungen erfüllt, den entsprechenden Bescheid beantragen. Bei positiver Erledigung wird die Organisation auf die insgesamt mehr als 6.000 Einträge umfassende „Liste begünstigter Einrichtungen“ des Finanzministeriums aufgenommen.
Die Spendenbegünstigung kann widerrufen werden, sobald die Anforderungen nicht mehr erfüllt werden. Im Jahr 2016 erhielten bei insgesamt 116 Anträgen 75 Antragsteller einen positiven Spendenbegünstigungsbescheid. Nur neun Fälle wurden vom Finanzministerium abgewiesen, die übrigen Anträge wurden entweder zurückgezogen oder wegen fehlender Unterlagen erst im Jahr 2017 erledigt.
Nur etwa 20 Prozent der Einrichtungen, die von der Spendenbegünstigung profitieren, durchlaufen nach Schätzung von FVA-Chef Lutschinger dieses Genehmigungsverfahren. Sie sind für etwa 80 Prozent des gesamten österreichischen Spendenaufkommens verantwortlich. Die restlichen 20 Prozent an Spenden entfallen auf jene 80 Prozent der Organisationen – Feuerwehren und andere, vor allem kommunale Vereine –, die bereits durch die sie betreffenden Gesetze begünstigt sind.