Wenn der Mensch ein freies Wesen ist, müsste dann diese Freiheit nicht auch und vor allem dann zum Ausdruck kommen, wenn es um alles geht, nämlich um die Frage, ob ein Mensch leben will oder sterben? Es ist eine alte Frage, und sie wurde in unseren Breiten über Jahrhunderte mit Nein beantwortet. Solange die katholische Kirche die ethischen und moralischen Normen auch der staatlichen Gesetzgebung prägte, galt der Grundsatz, dass der Mensch zur Beendigung seines Lebens nicht berechtigt sei, weil es nur einen Herrn über Leben und Tod gebe, und das sei Gott.
Und weil das Leben nicht in der Hand des Menschen liegt, war jeder, der es sich nahm, zur ewigen Gottferne verurteilt, was sich darin äußerte, dass er außerhalb der Friedhofsmauern begraben wurde und somit auch nicht für die Auferstehung von den Toten in Frage kam.
Als sich im Gefolge der Aufklärung und des bürgerlichen Freiheitsdenkens die Vorstellung durchzusetzen begann, dass dem Menschen die Letztverfügung über sein Leben zukam, wurde der Suizid legalisiert, auch die Kirche hatte ein Einsehen und öffnete den Gottesacker für jene, die sich das Leben selbst genommen hatten, ohne freilich von ihrer grundsätzlichen Position abzugehen, dass Selbsttötung Sünde ist.
Immer noch kontroversiell wird der Freitod diskutiert, wenn jemand, der nicht mehr leben will, für seinen Suizid Unterstützung braucht oder will. Aktive Sterbehilfe, also Fälle, in denen der Sterbenswillige jemanden braucht, der aktive Handlungen setzt, die zum Tod führen, ist derzeit europaweit nur in den Niederlanden, Belgien und Luxemburg gesetzlich erlaubt – wenn auch, aus guten Gründen, unter strengen Auflagen.
Aber auch der assistierte Suizid, im Zuge dessen der Mensch, der sterben will, den letzten Schritt selbst setzt, indem er etwa den Hahn einer tödlichen Infusion selbst öffnet, alle weiteren Vorbereitungen aber von Helfern übernommen werden, bleibt in Österreich und den meisten anderen EU-Staaten verboten .
Die Schweiz erlaubt den assistierten Suizid, und so nehmen jedes Jahr auch einige Österreicher im Nachbarland Sterbehilfe in Anspruch. Einer von ihnen war Rüdiger Struck, der im März 2013 starb. Er hatte sich an einen der bekanntesten und aktivsten Anbieter gewandt, den Verein „Dignitas“, der seine Aufgabe nicht nur in der Begleitung des assistierten Suizids von Vereinsmitgliedern, sondern auch und vor allem im Lobbying für die Legalisierung der Sterbehilfe sieht – auch in Österreich.
Der Fall des Rüdiger Struck wirft in der nachträglichen Betrachtung etliche Fragen auf, die sehr direkt mit den Hauptargumenten der Gegner von aktiver Sterbehilfe und assistiertem Suizid zu tun haben: Was, wenn Menschen, die aufgrund psychischer Probleme gar nicht in der Lage seien, eine so weitreichende Entscheidung zu treffen, zu Tode kämen? Was, wenn sich Menschen allein aus dem einen Grund zum Sterben entschlössen, dass sie ihrer Familie, ihren Verwandten nicht länger zur Last fallen wollen? Was, wenn ein Mensch zum Freitod gedrängt würde, damit die potenziellen Erben schneller an allfällig vorhandene Vermögenswerte kämen? Es gibt in der gesetzlichen Regelung des assistierten Suizids Vorkehrungen, die genau das verhindern sollen. Der Fall Struck wirft die Frage auf, ob diese Vorkehrungen in der konkreten Situation auch tatsächlich greifen.
Unser von Andreas Wetz angeführtes Rechercheteam hat nicht nur den Fall Struck minutiös nachgezeichnet , sondern sich auch mit den Grundfragen beschäftigt, die das Thema Sterbehilfe ethisch einrahmen. Eine dieser Fragen ist, ob es nicht Alternativen gäbe. Es besteht weitgehende Übereinstimmung darin, dass die wichtigste Alternative zum Freitod die palliative Versorgung von schwerstkranken Patienten in ihrer letzten Lebensphase ist , also die medizinische Gewährleistung eines weitgehend schmerzfreien Lebensendes. Wer verhindern will, dass sich Menschen zur Beendigung ihres von Schmerzen geprägten Lebens entscheiden, muss dafür sorgen, dass sie keine Schmerzen haben.
An der Grundfrage, ob jeder Mensch, ob er krank ist oder aus anderen Gründen nicht mehr leben will, zur Umsetzung seines Entschlusses auch Hilfe in Anspruch nehmen dürfen soll, ändert freilich auch der Ausbau des palliativen Betreuungsnetzes nichts. Unser Rechercheteam hat sich mit den Argumenten für und gegen die Legalisierung von Sterbehilfe beschäftigt und ein Paar begleitet, das seinen Entschluss zu sterben gemeinsam mit einer Ärztin umgesetzt hat .
Aus den Rechercheergebnissen und den bei den Recherchen gedrehten Bildern hat unser Team ein Bündel an Texten und Filmen zusammengestellt, das einen umfassenden Überblick über mögliche Antworten auf eine der elementaren Fragen des menschlichen Daseins ermöglicht. Nehmen Sie sich Zeit dafür, es betrifft uns alle.
Für Menschen in Krisensituationen und deren Angehörige gibt es eine Reihe von Anlaufstellen. Unter www.suizid-praevention.gv.at findet man Notrufnummern und Erste Hilfe bei Suizidgedanken.
Telefonische Hilfe im Krisenfall gibt es auch bei:
● Telefonseelsorge 142, täglich, von 0 bis 24 Uhr.
● Kriseninterventionszentrum 01/406 95 95 (Montag bis Freitag, 10–17 Uhr); auch persönliche und E-Mail-Beratung.
● Sozialpsychiatrischer Notdienst / PSD Täglich, 0 bis 24 Uhr, Tel.: 01/31330