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Ein gutes Ende – Palliativversorgung in Österreich
26. November 2018 Sterbehilfe 10 min
Aktive Sterbehilfe ist in Österreich verboten. Addendum hat sich angesehen, wie es mit der Palliativversorgung für unheilbar Kranke in Österreich aussieht.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Sterbehilfe und ist Teil 4 einer 8-teiligen Recherche.

Hospize, palliativmedizinische Einrichtungen und immer bessere Medikamente zur Schmerz- und Symptomlinderung sollen unheilbar Kranken eine Alternative zur Sterbehilfe bieten. Doch nicht jedem Österreicher wird der Zugang zur optimalen Versorgung am Lebensende ermöglicht. Dafür gibt es zu wenige Einrichtungen, aber auch die Finanzierung ist nicht geregelt.

Die parlamentarische Enquete-Kommission zum Thema „Würde am Ende des Lebens“ bestätigt 2014 das Verbot der Sterbehilfe. Gleichzeitig empfiehlt sie den Vollausbau der Hospiz- und Palliativversorgung bis 2020. Die Palliative Care, so der Oberbegriff, wird von der WHO als Haltung und Behandlung definiert, um die Lebensqualität von Patienten und Angehörigen zu verbessern. Die Pflege verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, somit sollen nicht nur Schmerzen gelindert, sondern auch psychische, psychosoziale und spirituelle Probleme behandelt werden. In Österreich setzt sich die Versorgung aus stationären und mobilen Einrichtungen zusammen.

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Doch die Umsetzung der politischen Ziele gestaltet sich schleppend: Eine Regelfinanzierung aller Versorgungseinrichtungen ist derzeit nicht in Sicht. Dabei verpflichten sich ÖVP und FPÖ im Regierungsprogramm dem weiteren Ausbau der Hospiz- und Palliativpflege. Außerdem will die Regierung eine effektive Finanzierung bis 2022 sicherstellen. Derzeit sind jährlich 18 Millionen Euro an Anstoßfinanzierung budgetiert. Bei einem Vollausbau rechnet der Dachverband Hospiz Österreich mit rund 210 Millionen Euro an jährlichen Kosten.

Derzeit fehlen laut dem Dachverband österreichweit noch hunderte Palliativ- und Hospizbetten, mobile Palliativ- und Hospizteams und Tageshospize, um die flächendeckende Versorgung bis 2020 zu garantieren. Knackpunkt bei der Umsetzung bleibt die Finanzierung. Die Mehrzahl der Einrichtungen ist auf Spenden und jährliche Förderungen angewiesen.

In Österreich sterben jährlich rund 80.000 Menschen. Nur einer von zehn erhält heute die benötigte palliativmedizinische Sterbebegleitung. Einen Rechtsanspruch auf ein würdevolles Sterben und damit auf die bestmögliche palliative Pflege gibt es nicht. 

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Hilfe in Krisen

Für Menschen in Krisensituationen und deren Angehörige gibt es eine Reihe von Anlaufstellen. Unter www.suizid-praevention.gv.at findet man Notrufnummern und Erste Hilfe bei Suizidgedanken.

Telefonische Hilfe im Krisenfall gibt es auch bei:

● Telefonseelsorge 142, täglich, von 0 bis 24 Uhr.

Kriseninterventionszentrum 01/406 95 95 (Montag bis Freitag, 10–17 Uhr); auch persönliche und E-Mail-Beratung.

● Sozialpsychiatrischer Notdienst / PSD Täglich, 0 bis 24 Uhr, Tel.: 01/31330

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