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Wie Österreich zur leichten Beute wurde
18. Oktober 2018 Steuerraub Lesezeit 6 min
Das Finanzministerium hat viele Jahre lang die Risiken aus Cum-Ex-Geschäften ignoriert. Das öffnete den Steuerräubern Tür und Tor. Später versuchte das Ministerium abzustreiten, dass Österreich ein Schaden entstanden war. Probleme gab es auch bei der internationalen Zusammenarbeit.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Steuerraub und ist Teil 2 einer 6-teiligen Recherche.

Offenlegung:

Der Autor dieses Artikels hat 2015 den News-Bericht verfasst, durch den – gemeinsam mit der Süddeutschen Zeitung – Cum-Ex-Geschäfte in Österreich erstmals aufgedeckt wurden.

Es ist vielleicht einer der bemerkenswertesten Absätze, die je Eingang in einen Rechnungshofbericht gefunden haben: „Noch am 16. Dezember 2015 sah das Ministerium aufgrund der medialen Berichterstattung zu den sogenannten Cum-Ex-Geschäften ein strukturelles Risiko und einen Handlungsbedarf im Hinblick auf die IT-Ausstattung. Im Jahr 2016 begannen daher im Rahmen eines weiteren Projekts Vorarbeiten zur Einführung eines neuen IT-Verfahrens mit Elementen des Risikomanagements.“ Dies ist aus mehrerlei Gründen überraschend bis erschreckend.

Was war passiert? Am 5. Dezember 2015 berichteten das Magazin News und die Süddeutsche Zeitung darüber, dass in Österreich Ermittlungen in Bezug auf mutmaßlich illegale Cum-Ex-Geschäfte geführt würden. Dass es solche Trickgeschäfte, die zu einer mehrfachen Rückerstattung der Kapitalertragsteuer (KESt) auf Aktiendividenden führen können, auch in Bezug auf Österreich gegeben hatte, war der Öffentlichkeit mehr als drei Jahre lang verschwiegen worden. Schon Mitte 2012 flog nämlich eine internationale Tätergruppe beim Versuch auf, den Staat – gemäß Verdachtslage – um einen zweistelligen Millionenbetrag zu erleichtern.

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Österreich erfolgreich betrogen

Besonders bitter muss für die Verantwortlichen in der heimischen Politik jedoch der Schluss im Bericht von News gewesen sein: „Allerdings wurde die Notbremse nicht immer schon vor der Auszahlung gezogen. Die Ermittler überprüften exemplarisch KESt-Rückerstattungen in Zusammenhang mit Aktien der Börsenschwergewichte Telekom Austria und OMV. Dabei zeigte sich, dass an vorerst unbekannte Täter mehr KESt rückerstattet wurde, als die Finanz überhaupt erhalten hat.“ Damit war klar: Österreich wurde in der Vergangenheit erfolgreich betrogen.

Das Finanzministerium stritt das vorerst freilich ab: Ein Ministeriumssprecher erklärte einer Tageszeitung, dass es in Österreich „mit hoher Gewissheit zu keinem Schaden gekommen“ sei. In einer anderen Zeitung wurde das Ministerium sogar dahingehend zitiert, dass man die Machenschaften in Österreich vereiteln habe können, noch bevor ein Schaden entstanden wäre. Das stimmt aber ganz offensichtlich nicht.

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Wie das System der Cum-Ex-Industrie funktioniert:

Schaden berechnet

Der Rechnungshof (RH) schreibt in einem – im Juli 2018 erschienenen – Bericht: „Berechnungen des RH im Rahmen dieser Verlangensprüfung ergaben jedoch, dass – entgegen den Pressemeldungen des Ministeriums – auch in Österreich ein Schaden bei Cum-Ex-Geschäften entstanden war.“ Demnach hätte also das Finanzministerium – wissentlich oder unwissentlich – die Unwahrheit verbreitet. Auch die „CumEx-Files“, eine durch das Recherchezentrum CORRECTIV koordinierte Recherche europäischer Medienhäuser, zeigen, dass Österreich viel stärker von derartigen Geschäften betroffen war, als offiziell bekannt.

Liest man die 129 Seiten des Rechnungshofberichts, wird rasch klar, welches Interesse die heimische Politik daran gehabt haben könnte, die Affäre möglichst klein zu halten. Die Prüfer stellen dem Finanzministerium ein miserables Zeugnis aus. Viele Risiken wären seit dem Jahr 2006 bekannt gewesen, aufgezeigte Probleme aber bis zuletzt nicht zufriedenstellend beseitigt worden, heißt es im Bericht.

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Höhere Auszahlungen als Einnahmen möglich

Österreich hat es der Steuermafia also leicht gemacht. Es erfolgte nicht einmal ein automatischer und regelmäßiger Abgleich zwischen den eingenommen und den rückerstatteten Steuern pro dividendenzahlender Aktiengesellschaft. Im Klartext: Es fiel niemandem auf, wenn die Rückerstattungen höher waren als die Einnahmen.

Verantwortliche Minister waren im vom Rechnungshof beschriebenen Zeitraum: Karl-Heinz Grasser (zunächst FPÖ, dann parteifrei auf einem ÖVP-Ticket), Wilhelm Molterer (ÖVP), Josef Pröll (ÖVP), Maria Fekter (ÖVP), Michael Spindelegger (ÖVP) und Hans Jörg Schelling (ÖVP).

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Eine Milliarde Euro ausbezahlt

In Schellings Amtszeit fiel dann Ende 2015 der eingangs erwähnte Entschluss, ein IT-Verfahren „mit Elementen des Risikomanagements“ einzuführen. Nur zur Verdeutlichung: Das elektronische Verfahren zur Bearbeitung der Erstattungsanträge entsprach laut einem internen Auditbericht aus dem Jahr 2013 dem Stand der Technik von Anfang der 1990er Jahre. Es war jedoch noch immer in Betrieb. Ab 2019 soll endlich ein neues IT-Verfahren zum Einsatz kommen.

Was kann schon schiefgehen? Nun: Von 2001 bis 2016 wurde insgesamt mehr als eine Milliarde Euro aus KESt-Rückerstattungen an ausländische Antragsteller ausbezahlt. Das ist eine Größenordnung, in der ein funktionierendes Risikomanagement wohl als Grundvoraussetzung zu sehen wäre.

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Unsicherheit bei Rückforderungen

Das Finanzministerium blieb übrigens bis zuletzt bei seiner Ansicht, dass gar kein Schaden eingetreten sei. Mehrere Fälle seien nämlich wieder aufgerollt worden. Zu Unrecht bezahlte Steuererstattungen würden entweder rückgefordert oder aufgerechnet.

Dabei könnte jedoch eine jahrelang im zuständigen Finanzamt in Eisenstadt geübte und dem Ministerium bekannte Praxis zum Problem werden: Um – angesichts knapper Personalressourcen – mit dem Arbeitsaufwand zurechtzukommen, wurden genehmigte Anträge einfach ausbezahlt, ohne einen Bescheid zu erstellen. Hier ortet der Rechnungshof Rechtsunsicherheit, was allfällige Rückforderungen betrifft. Außerdem sei die Wahrscheinlichkeit der Durchsetzung in Staaten, mit denen Österreich keine sogenannte Vollstreckungsamtshilfe vereinbart hatte, sehr gering.

In derartige Staaten ging jedoch rund die Hälfte des ausgezahlten Gesamtvolumens, nämlich 550 Millionen Euro. Den Löwenanteil davon machen die Vereinigten Arabischen Emirate aus, mit denen Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen hat, das für Dividenden-KESt-Deals besonders günstig ist.

Ein Sprecher des Finanzministeriums erklärt auf Anfrage: „Es wird nach wie vor davon ausgegangen, dass zivilrechtliche Rechtsgrundlagen bestehen bzw. mit Aufrechnung vorgegangen werden kann.“ Derzeit seien insgesamt 168 alte Fälle wieder aufgerollt und „in Prüfung genommen“ worden.

Addendum fragte auch, welches Volumen bereits erfolgreich zurückgefordert wurde. Dazu teilt das Ministerium mit: „Bei einer Rückforderung von EUR 1,6 Mio. befindet sich das Verfahren im Rechtsmittelstadium, wodurch das Verfahren zur Beitreibung gehemmt ist.“

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„Aus den Medien erfahren“

Einerseits machte es Österreich der Steuermafia leicht. Andererseits zeigte sich auch, dass die internationale Zusammenarbeit zwischen Steuerbehörden teilweise noch in den Kinderschuhen steckt. Das Finanzministerium in Wien behauptet sogar, von der Cum-Ex-Problematik Ende 2012 aus deutschen Medien erfahren zu haben. Von den dortigen Behörden – die längst tätig waren – seien keine Hinweise gekommen.

Wie schwierig die grenzüberschreitende Zusammenarbeit selbst Jahre danach noch war, hat sich im Rahmen des Projekts „CumEx Papers“ gezeigt. Und zwar anhand von E-Mails, die innerhalb der deutschen Finanzverwaltung verschickt wurden.

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Anruf aus Österreich

Alles beginnt ganz unkompliziert: Im Mai 2015 wendet sich der österreichische Finanzbeamte Johannes S. an einen Kollegen in Deutschland. Er schreibt nach zwei vorangegangenen Telefonaten: „Eine Zusammenarbeit bzw. ein Erfahrungsaustausch bei den hochkomplexen internationalen Antragstellern und den vorliegenden Verdachtsfällen erscheint aus unserer Sicht mehr als zielführend.“

Das klingt nachvollziehbar. Doch wenn man die E-Mails aus der deutschen Finanzverwaltung liest, merkt man gleich: So einfach ist das nicht. Es ist richtig kompliziert. Und dann passierte auch noch das eine oder andere Hoppala.

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Keine Auslandstelefonate

Der deutsche Finanzbeamte, der das Mail aus Österreich erhalten hat, sendet es einer Kollegin weiter – mit der knappen Bitte: „Telefoniere mit ihm“. Doch das ist leichter gesagt als getan. Die Beamtin hat ein Problem mit ihrem Telefon. Sie kann „derzeit“ keine Auslandstelefonate machen. Nicht die beste Voraussetzung für die grenzüberschreitende Bekämpfung einer internationalen Steuermafia.

Wenn sie schon nicht mit Österreich telefonieren kann, ist die Beamtin aber zumindest freundlich und aufgeschlossen. Sie schreibt an Johannes S., dass man eine Zusammenarbeit bzw. einen Erfahrungsaustausch positiv sehen würde.

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„Eine eher private Erkundigung“

Der gute Wille allein genügt jedoch offensichtlich nicht. In der Folge beginnt in der deutschen Steuerverwaltung der Amtsschimmel laut zu wiehern. In einer schier endlosen Kette an E-Mails wird diskutiert, ob und in welcher Form ein Austausch rechtlich überhaupt möglich sei. Eine Beamtin meint auf einmal, dass „es sich um eine eher private Erkundigung“ des Kollegen aus Österreich handeln soll. Wohlgemerkt: Wir haben bereits Ende Juni 2015 – mehr als einen Monat nach der sehr einfachen Anfrage aus Österreich.

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Die Wochen verstreichen

Wie die deutsche Beamtin auf die Idee kommt, dass sich ein österreichischer Finanzbeamter, der hierzulande an Cum-Ex-Fällen arbeitet, aus Privatvergnügen in Deutschland schlaumachen möchte, erschließt sich aus den E-Mails nicht. Man einigt sich in Deutschland jedoch darauf, Österreich auf den „nach der Amtshilferichtlinie vorgesehenen Geschäftsweg“ zu verweisen. Bis das entsprechende Aufforderungsmail nach Österreich geschickt wird, sind bereits zwei Monate seit der Anfrage von Johannes S. vergangen.

Dann passiert weitere zwei Monate lang gar nichts. Erst im September 2015 – nach der Urlaubszeit – erinnert man sich in der deutschen Steuerverwaltung wieder an das Thema. Allerdings hat es bis dahin keine Anfrage aus Österreich auf dem Dienstweg gegeben.

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„Gar nicht zusammengearbeitet“

Möglicherweise hat man hierzulande die Lust verloren oder einen besseren Weg gefunden. Eine der in Deutschland involvierten Kolleginnen – jene mit dem Telefonproblem – wird später vor einem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags sagen: „Wir vom Fachbereich haben mit Österreich gar nicht zusammengearbeitet.“

Das freut die Steuertrickser. 

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