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Strafverteidiger Rudolf Mayer und zwei ehemalige Klienten
Strafen wir richtig?
Unser Rechercheteam hat sich den Alltag der Strafrechtspflege mit allen Beteiligten – Tätern, Opfern, Anwälten, Richtern, Tatortpflegern – angesehen und mit dem Kriminalpsychologen Reinhard Haller über die anthropologischen Hintergründe und Bedingungen unseres Nachdenkens über Verbrechen und Strafe gesprochen. Unsere Datenjournalisten und Hausjuristen wiederum haben versucht, das Thema dort zu objektivieren, wo es möglich ist – in der Analyse der tatsächlich verhängten Strafen. Spoiler: Es gibt wie in so vielen österreichischen Themen ein Ost-West-Gefälle.
Das Projekt Strafrecht ist eine 4-teilige Recherche.

Das sogenannte natürliche Rechtsempfinden der österreichischen Bevölkerung hat ein Problem mit der derzeitigen Rechtsprechung im Bereich der Gewalt- und Sexualdelikte. So sieht das jedenfalls die amtierende Bundesregierung. Unter der Leitung von Staatssekretärin Karoline Edtstadler wurde eine Taskforce ins Leben gerufen, die unter dem von ihrer Leiterin ausgegebenen Prinzip Zero Tolerance mögliche Verschärfungen evaluieren soll.

Kritiker des Vorhabens verweisen darauf, dass auch dann, wenn derzeit tatsächlich zu milde gestraft würde, nicht die Strafrahmen das Problem sind, sondern die richterliche Spruchpraxis – und die ist systembedingt unantastbar. Die Unabhängigkeit der Justiz wird im Rahmen der Gewaltenteilung von niemandem infrage gestellt.

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Die zwei Maßnahmen, die tatsächlich zu den gewünschten „Verschärfungen“ führen könnten, ist einerseits „Nivellierung nach oben“ in der richterlichen Spruchpraxis durch die Anhebung der Mindeststrafsätze und andererseits eine Änderung in der Praxis der vorzeitigen Strafentlassung bei guter Führung.

Freilich könnte man sich zunächst einmal fragen: Warum die ganze Debatte? Was soll das Strafrecht, unabhängig von Strafrahmen und richterlicher Praxis, eigentlich bewirken? Was will die Gesellschaft sich selbst und denjenigen aus ihrer Mitte, die straffällig werden, mit den Mitteln des Strafrechts mitteilen?

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Dass sie bereit ist, Abweichungen von der geltenden Norm zum Schutz aller (Generalprävention) und der tatsächlichen und potenziellen Opfer (Spezialprävention) konsequent zu sanktionieren? Dass sie mit dem Strafrecht ein akzeptables und akzeptiertes Ventil für das Ausleben des archaischen Rache- und Vergeltungsbedürfnisses gefunden hat? Dass sie eine Struktur zur Verfügung stellt, die dem Straftäter Reue, Reflexion und eine Rückkehr in die Gesellschaft ermöglicht?

Nun, von allem ein wenig. Überhaupt ist es auf dem Gebiet des Strafrechts und seiner richterlichen Anwendung schwer möglich und auch nicht wirklich ratsam, zu generalisieren. Ob eine Strafe angemessen ist, hängt von sehr vielen sich wechselseitig beeinflussenden Faktoren ab – und bleibt auch am Ende einer noch so differenzierten und auf Objektivität bedachten Diskussion immer Teil einer subjektiven Bewertung.

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Unser Rechercheteam hat sich den Alltag der Strafrechtspflege mit allen Beteiligten – Tätern, Opfern, Anwälten, Richtern, Tatortpflegern – angesehen und mit dem Kriminalpsychologen Reinhard Haller über die anthropologischen Hintergründe und Bedingungen unseres Nachdenkens über Verbrechen und Strafe gesprochen. Unsere Datenjournalisten und Hausjuristen wiederum haben versucht, das Thema dort zu objektivieren, wo es möglich ist – in der Analyse der tatsächlich verhängten Strafen . Spoiler: Es gibt wie in so vielen österreichischen Themen ein Ost-West-Gefälle.

Wenn Ihnen an Differenzierung mehr liegt als an Schwarz-Weiß-Malerei, sind Sie in diesem Projekt gut aufgehoben. 

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Das Addendum-Team, September 2020