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Jemand muss nachgeholfen haben: Der Fall Daniela B.
31. Oktober 2019 Unentdeckte Morde Lesezeit 17 min
Ein Auszug aus dem neuen Buch „Totgeschwiegen“ von Thomas Trescher.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Unentdeckte Morde und ist Teil 4 einer 4-teiligen Recherche.

Dieses Kapitel stammt aus dem neuen Buch „Totgeschwiegen – Warum es der Staat den Mördern so leicht macht“ von Thomas Trescher, welches ab heute im Handel erhältlich ist

Es ist kurz nach Mitternacht, als sie gefunden wird. Sie liegt regungslos auf der Fahrbahn der Brentenmaisstraße bei Pressbaum in Niederösterreich. Die Lenkerin des Pkw, die sie gefunden hat, verständigt um 0.26 Uhr die Rettung, die bereits um 0.35 Uhr an der Fundstelle eintrifft. Es ist nichts mehr zu machen. Um 0.57 am 20. April 2007 kann die Notärztin nur noch den Tod feststellen. Daniela B. ist offenbar vom Aquädukt der 2. Wiener Hochquellleitung gesprungen. Bereits am kommenden Tag um 10.50 Uhr wird die Leiche freigegeben und am 27. April ohne Obduktion eingeäschert.

Es ist ein Tod, der niemanden überrascht. Daniela B. wird in Regensburg in wohlhabende Verhältnisse geboren, sie kommt 1987 nach Wien, um an der Technischen Universität Mathematik zu studieren. Sie überlegt zu dissertieren, gibt den Plan aber wieder auf – wahrscheinlich fühlt sie sich dazu nicht mehr in der Lage. Sie muss auch nicht. Ihr Vater unterstützt sie, kauft ihr eine Eigentumswohnung in Wien, um Geld muss sie sich nie sorgen. Ein unbeschwertes Leben hat sie trotzdem nicht: Ihre Mutter liegt drei Jahre im Wachkoma, bevor sie 1988 stirbt und Daniela ein beträchtliches Vermögen hinterlässt. Ihre beste Freundin verunglückt 1994 mit dem Motorrad. Sie überlebt nur knapp und unter schlimmen Schmerzen. Noch im selben Jahr wirft sie sich vor einen Zug.

Daniela B. verfällt zusehends in Depressionen, sie klagt über Krankheiten, die weder diagnostiziert noch geheilt werden können. Ihr Körpergewicht verdoppelt sich – Medikamente, Alkohol, fehlende Bewegung. In den letzten Jahren vor ihrem Tod engagiert sie Studentinnen, die die Aufgabe haben, ihre Wohnung zu putzen und für sie einzukaufen; hauptsächlich aber: für sie da zu sein, mit ihr zu kochen, sie zu unterhalten. Es habe sie mittlerweile mehrere Minuten gekostet, sich ihre Schuhe selbst zu binden, berichten ihre Helfer nach ihrem Tod. Die Wohnung hat sie zuletzt kaum mehr verlassen, die drei Stockwerke hinaufzusteigen habe rund 15 Minuten gedauert. Zumindest einmal, am 8. Februar 2006, wird sie auf der Baumgartner Höhe eingeliefert. Diagnose: „depressives Zustandsbild im Rahmen einer wahnhaften Störung“. Sie verlässt das Spital noch am selben Tag, weil sie es dort nicht aushält, kehrt aber am 10. Februar in halbstationäre Betreuung zurück. Drei Tage darauf bricht sie auch diese ab. Etwas mehr als ein Jahr später ist sie tot.

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Von den hunderten Fällen, an denen er gearbeitet hat, ist der von Daniela B. einer, der dem pensionierten Detektiv Walter Pöchhacker bis heute nicht aus dem Kopf geht. Obwohl er in seiner Karriere wirklich vieles erlebt hat. Er sitzt tief in einem gepolsterten Sessel in seiner Kanzlei im dritten Bezirk, blättert durch die dicken Aktenordner. Ihm gegenüber sitzt sein Sohn Daniel, der nun die Kanzlei leitet und mit dem er den Fall bearbeitet hat. Noch heute, mehr als zehn Jahre später, regt der Fall die beiden auf. Weil er so offensichtlich scheint; und es doch nicht ist. Niemand bezweifelt, dass Daniela B. sterben wollte. Aber wer ein bisschen genauer hinschaut, erkennt schnell: Die Dinge sind nicht so, wie sie scheinen. Zumindest nicht genau so. Pöchhacker ist bis heute felsenfest davon überzeugt, dass jemand nachgeholfen haben muss. Und dass diese Person davongekommen ist.

Gegen 2 Uhr morgens wird die Leiche abtransportiert. Eineinhalb Stunden später, gegen 3.30 Uhr, klopft die Polizei an der Tür eines Hauses, das nur ein paar hundert Meter entfernt ist: dem Nebenwohnsitz von Martin T. (Name geändert), dessen Eltern dort wohnen. Es ist niemand zu Hause, oder zumindest öffnet niemand die Tür. Gegen 6 Uhr werden im Zuge einer polizeilichen Nachschau die Schuhe der Toten gefunden. Links der Fahrbahn einer, rechts der Fahrbahn der andere. Beide zugebunden. Keine Socken. Die Polizei versucht das Auto der Toten zu finden, scheitert aber. Wie Daniela B. zur Brentenmaisstraße gekommen ist, weiß niemand. Gegen 8.30 Uhr wird jener Mann einvernommen, dessen Nummer die letzte war, die sie wählte: Martin T. Er identifiziert die Leiche und kann auch die Schuhe zuordnen. Er sagt bei der Polizei aus, dass sich Daniela B. schon länger mit Selbstmordgedanken getragen habe, und dass sie gerade erst aus der Psychiatrie entlassen worden sei, in die sie sich zwei Tage zuvor begeben habe. Er habe sie am Tag vor ihrem Tod dort abgeholt, weil sie als geistig gesund entlassen wurde. Der Vater der Verstorbenen, der in der Schweiz lebt, stellt Martin T. auch eine Vollmacht aus, damit er sich um die Formalitäten rund um den Tod seiner Tochter kümmern kann. Um 10.50 berichtet die Polizei an die Staatsanwaltschaft: „Aufgrund des Erhebungsergebnisses kann Fremdverschulden ausgeschlossen werden.“

Den Plan, ihrem Leben ein Ende zu setzen, hat Daniela B. schon lange gefasst. Etwa zwei Jahre vor ihrem Tod wird sie überzeugte Buddhistin, der Gedanke an Wiedergeburt ist ein tröstlicher: Vielleicht läuft nächstes Mal alles besser. Aber ihr neu gefundener Glaube stellt sie vor ein großes Problem: Der Buddhismus erlaubt keinen Suizid. Das war nicht das Einzige, was sie einen Suizid fürchten ließ: Oft habe sie gescherzt, so erzählt es eine der Studentinnen, dass sie nicht von der Straße gekratzt werden wolle. Sie findet einen Ausweg, der mit dem Buddhismus in Einklang zu bringen ist, jedenfalls hält sie es für einen. Er lautet „Dignitas – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben“; jener Schweizer Verein, der Sterbehilfe anbietet, die dort im Gegensatz zu Österreich legal ist.

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Dignitas wurde 1998 vom Journalisten und Rechtsanwalt Ludwig Minelli in Zürich gegründet; er sieht sich als Kämpfer für einen selbstbestimmten Tod: Jeder Mensch, findet er, solle den Zeitpunkt seines Todes selbst bestimmen dürfen. Bis 2016 haben 2.328 Personen bei Dignitas die Freitodbegleitung in Anspruch genommen, darunter 51 Personen aus Österreich. Einer von ihnen war der Schauspieler und Grünen-Politiker Herbert Fux, der seinen Giftcocktail im Stehen einnahm und nicht wie üblich liegend.

Jenes Medikament, das zum Tod führt, ein Barbiturat, wird von Dignitas zur Verfügung gestellt. Die Sterbewilligen werden von Dignitas als Menschen bezeichnet, die „gehen wollen“. Vom Verein werden sie auf eine „große Reise“ geschickt. Wer die Dienste von Dignitas in Anspruch nehmen will, muss zuvor Mitglied des Vereins werden. Am 19. Mai 2006 wird Daniela B. als neues Mitglied begrüßt. Aktuell beträgt die Eintrittsgebühr 200 Schweizer Franken und die jährliche Mitgliedsgebühr 80 Schweizer Franken.

Als Voraussetzungen für eine Freitodbegleitung nennt Dignitas neben der Mitgliedschaft, dass eine Person „urteilsfähig sein“ muss sowie eine „zum Tode führende Krankheit; oder / und eine unzumutbare Behinderung; oder / und nicht beherrschbare Schmerzen haben muss“. Bei Daniela B., der eine „wahnhafte Störung“ diagnostiziert wurde, lag weder eine zum Tod führende Krankheit noch eine unzumutbare Behinderung vor; die Urteilsfähigkeit ist zumindest infrage zu stellen. Unzumutbare Schmerzen diagnostizierte sie sich zumindest selbst. Ihr Hausarzt übermittelte ihr im Mai 2006 ein Schreiben, wahrscheinlich war es für Dignitas gedacht:

„Da die Patientin einen hohen Leidensdruck hat und sehr verzweifelt ist, andererseits aber von der Schulmedizin keine Besserungs oder Heilungsmöglichkeiten in Aussicht gestellt werden können, verstehe und respektiere ich ihren Wunsch, sich die Option zu eröffnen, Ihrem [sic] Leben zu einem von ihr gewählten Zeitpunkt ein Ende zu setzen.“

Es ist ein sehr offen formulierter Satz, vermutlich absichtlich: Mitwirkung am Selbstmord ist in Österreich nach Paragraph 78 des Strafgesetzbuchs verboten. „Wer einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.“ Die Rechtspraxis legt das hierzulande streng aus: Für Daniela B. eine Reise in die Schweiz zu Dignitas zu organisieren, könnte bereits strafbar sein, sagt der Salzburger Strafrechtsprofessor Kurt Schmoller: „Allerdings ist die Rechtslage in diesem Bereich unsicher und noch nicht hinreichend geklärt.“ In Klagenfurt steht 2007 ein Mann vor Gericht, der seine an ALS –  unheilbarem Muskelschwund – erkrankte Frau zu Dignitas in die Schweiz begleitet; und aufgrund ihrer Krankheit auch ihre Reise organisiert. Er wird ob der Umstände „unter Berufung auf entschuldigenden Notstand freigesprochen“.

Bloß: Für andere Fälle muss das nicht gelten. „Es ist nicht gesagt, ob erneut die Voraussetzungen einer Entschuldigung angenommen werden“, sagt Schmoller. Vor allem wenn die Person, die sich für eine Freitodbegleitung entscheidet, nicht todkrank ist.

Könnte dieser Brief alleine schon eine Mitwirkung am Selbst­mord sein? Eher nicht, sagt Kurt Schmoller: „Es müsste einerseits die Kausalität nachgewiesen sein, dass also der Brief kausal mit dem Tod in Verbindung zu bringen ist, genauso müsste der Vorsatz des Arztes gegeben sein.“

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Die Vorbereitungen für ihren Tod nimmt Daniela B. sowieso selbst in die Hand: Im September 2006 sucht sie bei der Buddhistischen Gesellschaft Österreichs um ein Urnengrab im buddhistischen Teil des Zentralfriedhofs an. Sie plant ihren Abgang akribisch, schreibt ihre Parte, bei der sie nur das Datum freilässt. Auf ihrem Grabstein soll stehen:

„Unser ganzes Dasein ist flüchtig wie die Wolken im Herbst;

Geburt und Tod der Wesen erscheinen wie Bewegungen im Tanz. 

Ein Leben gleicht dem Blitz am Himmel,

es rauscht vorbei wie ein Sturzbach den Berg hinab.“

(Shakyamuni Buddha)

Das nächste Leben beschäftigt sie ebenfalls. Handschriftlich hat sie eine Liste verfasst:

Meine Wünsche

Bald und gut sterben

Gesunder Körper

Schöner Körper + kleiner Busen

Liebevolle Eltern

Buddhistischer Lama / Lehrer

Psychotherapie

Mein Geld wiederbekommen

Reinkarnation finden oder Kind von S. werden

Gute Ausbildung

Gutes Land 

Aber auch in diesem Leben möchte sie noch etwas erleben: Im Oktober 2006 fliegt sie nach Nepal, um einen Lama zu treffen, einen buddhistischen Geistlichen. Sie fasst neuen Lebensmut, übernimmt Patenschaften für rund 25 Kinder in Nepal, Tibet und Indien. Neben Geld schickt sie Geschenke – einen Laptop oder eine Kamera –, die Briefe und Fotos ihrer Schützlinge sammelt sie in Ordnern.

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Der Lebenswille währt offenbar nicht lange. Anfang Jänner 2007 nimmt sie mit Dignitas Kontakt auf, für den 12. Februar vereinbart sie einen provisorischen Termin für das, was dort mit FTB abgekürzt wird: eine Freitodbegleitung. Doch schon am 11. Jänner geht bei Dignitas ein anonymes Mail ein, das den Verein warnt: Die Arztbestätigungen seien nicht korrekt. Daniela B., seitens Dignitas damit konfrontiert, leugnet das. Ihren Tod am 12. Februar sagt sie von sich aus ab.

Anfang April 2007 erbittet sie einen neuen Termin: Am 19. April soll es so weit sein. Ein Freund werde sie begleiten, Martin T., ein Ex aus Studientagen, der mittlerweile wieder ihre wichtigste Bezugsperson ist. Auch er schickt Dignitas eine „persönliche Zustandsbeschreibung“ von Daniela B., in der er sich selbst als „engste Vertrauensperson als auch Lebens­berater“ bezeichnet. Er beschreibt eine leidende Person, aber keine todkranke: Aufgedunsen sei sie, deshalb seien tägliche Verrichtungen mühsam. Permanente Schmerzen würden es ihr verunmöglichen, mehr als zwanzig Minuten in derselben Stellung zu verharren. Sie kann „weder einem Beruf nachgehen, noch sich auf Dauer sinnvoll und ihren Interessen ent­sprechend beschäftigen“, schreibt er. 

Und schließt: „Ich werde in Frau B. eine ganz liebe und herzliche Freundin verlieren, kann aber, nach Beobachtung ihres Leidensweges, ihren Entschluss voll und ganz verstehen.“ Ihm hat sie bereits im Dezember 2006 ihre fast 94 Quadratmeter große Wohnung im siebten Wiener Gemeindebezirk zu einem Preis von 119.500 Euro verkauft – wobei mehrere Personen in Daniela B.s Umfeld vermuten, dass es sich dabei um eine verdeckte Schenkung handelt. Das legen auch Kontoflüsse nahe, die nach ihrem Tod rekonstruiert werden konnten.

Martin T. ist ab 2. März 2007 auch Alleinbegünstigter einer Stiftung, in der sie ihr Vermögen parkt, und die sie dazu nutzt, ihre Patenkinder zu unterstützen. Die Stiftung selbst ist nicht zweckgebunden, die Begünstigung von Martin T. damit auch nicht – er kann über das Vermögen walten und schalten, wie es ihm beliebt. Es sei jedenfalls Daniela B.s Wunsch gewesen, dass die Patenkinder auch nach ihrem Tod finanziell unter­stützt werden.

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Wenige Tage vor ihrem geplanten Sterbetermin, wenige Tage vor ihrem Tod, ruft sie ihre Psychiaterin an: Sie benötigt für Dignitas ein Attest – um sterben zu können. Die Psychiaterin soll ihre Urteilsfähigkeit bestätigen. Diese weigert sich. Als Daniela B. wenige Tage später zu einem Termin bei ihr nicht auftaucht, sieht die Psychiaterin Gefahr im Verzug: Sie teilt Dignitas telefonisch und per Fax mit, dass Daniela B. nicht urteilsfähig sei und droht dem Verein mit rechtlichen Konsequenzen, sollte die FTB tatsächlich stattfinden. Letzten Endes kann sie selbst verhindern, dass Daniela B. den Termin wahrnehmen kann: Am 17. April, zwei Tage vor dem FTB-Termin, wird Daniela B. vom Samariterbund in Begleitung eines Amtsarztes wegen akuter Suizidgefahr zwangsweise auf die Baumgartner Höhe transportiert – ihre Psychiaterin hat die Behörden eingeschaltet.

Dort angekommen, wird Daniela B. eingewiesen, offenbar unter lautstarkem Protest; sie muss in einem Gitterbett fixiert werden und verlangt immer wieder, nach Hause gehen zu dürfen. Eine Freundin, die sie zu Hilfe ruft, darf sie zwar nicht sehen, berichtet aber davon, sie schreien und toben gehört zu haben. Martin T. sagt unterdessen bei Dignitas den Sterbetermin ab, weil Daniela B. aufgrund ihres Klinikaufenthalts nicht in die Schweiz reisen könne. Jedenfalls vor dem Klinikpersonal gibt sie sich am 18. April geläutert:

„In einem Gespräch am späten Vormittag des 18. April 2007 zeigt sich die Patientin dann von Suizidabsichten distanziert. Der frühere Lebensgefährte der Patientin meldet sich telefonisch und kündigt an, am Abend kommen zu wollen. Dies wird der Patientin mitgeteilt, woraufhin diese sichtlich erleichtert ist.“

Nach einem gemeinsamen Gespräch mit Martin T. und den betreuenden Ärzten wird ihr die Entlassung in Aussicht gestellt:

„Um cirka 18 Uhr fand dieses Gespräch statt. Sowohl die Patientin als auch der Ex-Lebensgefährte berichteten übereinstimmend vom dichten Betreuungsnetz für die Patientin durch diverse Freunde sowie durch zahlreiche bezahlte Besuchsdienste. Auch sei für die nächste Woche eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch den Ex-Lebensgefährten gegeben.“

Aber Martin T., das wird später eine Rufnummernortung zeigen, hat sie gegen 19 Uhr einfach nur zu Hause abgesetzt und ist losgefahren. Er bestellt eine Freundin von Daniela in die Wohnung, die gegen 19.30 Uhr eintrifft und entsetzt ist über deren Zustand: Daniela ist apathisch, kann sich kaum artikulieren, scheint unter schwerem Medikamenteneinfluss zu stehen. Die Freundin ruft in der Baumgartner Höhe an und will sich darüber beschweren, in welch erbärmlichem Zustand Daniela B. entlassen wurde. Dort sagt man ihr, dass das Spital verpflichtet ist, eine zwangseingewiesene Patientin auf Wunsch eines Verwandten oder Bekannten zu entlassen.

Im Unterbringungsgesetz sind die Voraussetzungen fest­geschrieben, unter denen eine Person in einer psychiatrischen Anstalt eingewiesen werden kann: wenn sie psychisch erkrankt ist, wenn eine Gefahr für Leben oder Gesundheit des Erkrankten oder anderer Personen besteht und wenn ausreichende andere Behandlungs- und Betreuungsmöglichkeiten fehlen. Die Ver­sicherung von Martin T., dass eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung garantiert sei, hat die Baumgartner Höhe offenbar veranlasst, Daniela B. zu entlassen – um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, eine Patientin rechtswidrig festgehalten zu haben.

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Am kommenden Tag, ihrem letzten, steht Daniela B. früh auf, viel früher als sonst immer. Kurz nach 7 Uhr telefoniert sie bereits zweimal mit Martin T. Um 9.15 Uhr ruft sie bei Dignitas an. Laut deren späterer Auskunft habe sie gesagt, dass sie die Welt nicht mehr verstehe und wissen wolle, wann sie ihren geplatzten Termin wahrnehmen könne. Dignitas habe sie informiert, dass eine Bestätigung ihrer Urteilsfähigkeit benötigt wird. Sie habe verwirrt gewirkt.

Gegen 20 Uhr telefoniert sie zum letzten Mal mit ihrem Vater, der in der Schweiz lebt. Die Baumgartner Höhe, beschwert sie sich bei ihm, habe ihr den letzten Rest an Menschenwürde und Lebenswillen geraubt. Im Zuge des etwa zweistündigen Gesprächs habe er ihr dazu geraten, viel zu trinken und zu schlafen, um wieder einen klaren Kopf zu bekommen. Danach, um 22.44 Uhr, ruft sie noch einmal Martin T. an, der Anruf dauert lediglich sechs Sekunden. War er ein verabredetes Zeichen?

Um 23.10 Uhr greift sie erneut zum Telefon, wählt die Nummer 40100 und besteigt wenig später ein Taxi. Beim Einsteigen grüßt sie nicht, sondern sagt nur „Brentenmaisstraße, Pressbaum“, so wird es der Lenker des Taxis später erzählen. Seine Erinnerung an den seltsamen Fahrgast ist noch lebhaft. Die Route ist ihr egal, sie hat so müde gewirkt, dass er ihr ein Red Bull angeboten hat. Sie lehnt ab und stellt ihm eine große Frage: Ob er glücklich sei. Unter einer Brücke der Brentenmaisstraße gibt sie die Anwei­sung, stehenzubleiben. Sie beschwert sich angesichts des Betrags von 50 Euro und erklärt, dass sie dieselbe Strecke schon günstiger gefahren sei. Trotzdem gibt sie zwei Euro Trinkgeld und steckt die Rechnung ein. Als sie aussteigt, lässt sie die Tür offen.

Es ist 23.50 Uhr, als sie aussteigt; die Ankunftszeit wird per Funk an die Taxizentrale übermittelt. Der Fahrer steigt aus, um die Tür zu schließen und eine zu rauchen. Er beobachtet den Lichtkegel einer Taschenlampe, mit der sich Daniela B. offenbar den Weg durch die Finsternis bahnt. Als er auf der Rückfahrt in Pressbaum tankt, verlassen gerade zwei Polizisten den Shop der Tankstelle. Er überlegt kurz, ob er sie auf den seltsamen Fahrgast ansprechen soll, unterlässt es aber.

Um 0.09 Uhr spricht Daniela B. eine letzte Nachricht auf die Mailbox von Martin T., fast schon aus dem Jenseits. Am nächsten Vormittag wird er aussagen:

„Auf die Mailbox sprach sie wörtlich: ,Ich sitze hier in Pressbaum auf der Brücke und hoffe, sie ist hoch genug.‘ Danach sagte sie mir noch einige persönliche Dinge, die ich jedoch nicht angeben möchte.“

Ob die Polizei diese Angaben jemals überprüft hat, ist nicht bekannt. Den Taxifahrer hat die Detektei Pöchhacker ausfindig gemacht, nicht die Polizei; zwei Anzeigen werden dafür in der Kronen Zeitung geschaltet. Auch die Lenkerin des Pkw, die Daniela B.s Leiche gefunden hat, spüren die Detektive auf. Zunächst habe sie vermutet, dass eine Schachtel auf der Fahrbahn liege, erzählt die Lenkerin des Pkw den Detektiven. Sie sieht kurz darauf einen Körper, aber kein Blut, deshalb vermutet sie zuerst, dass es sich um eine Falle handeln könnte. Dass sie jemand ausraubt, wenn sie aussteigt. Sie ist Wirtin und hat die gesamte Tageslosung dabei. Weil ein Schal über dem Gesicht liegt, habe sie zunächst auch nicht erkennen können, ob es sich um einen Mann oder eine Frau handle. Was ihr sofort aufgefallen ist: die seltsame Lage der Toten mit ausgestreckten Armen über dem Kopf. Die eintreffende Rettungsmannschaft unternimmt vergebliche Reanimationsversuche, bevor sie den Tod feststellt. Die Notärztin vermerkt eine offene Schädelfraktur, Serienrippenbrüche und einen instabilen Thorax.

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Bild: Teodoru Badiu | Addendum
Bild: Teodoru Badiu | Addendum

Am 23. April, drei Tage nach dem Tod, lässt der Vater von Martin T., ein bekannter Jurist, eine Feuerbestattung beantragen. Daniela B.s Vater wird über diesen Schritt nicht in Kenntnis gesetzt. Eine Freundin seiner Tochter schreibt ihm am 30. April:

„Ich bin der Meinung, dass Daniela sich nicht umgebracht hätte, ohne Einflüsse von Außen. Um zu verhindern, dass Martin mit Daniela in die Schweiz fährt, hätte ich ihn beinahe bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, zumindest auf Verdacht einer strafbaren Handlung. Ich habe das Daniela gesagt und sie war sehr sauer auf mich.“

Als Daniela B. am 5. Mai auf dem buddhistischen Teil des Wiener Zentralfriedhofs beigesetzt wird, sind die meisten ihrer Freunde der Meinung, sie hätte den FTB-Termin in der Schweiz wahrgenommen. Von ihrem Suizid erfahren viele erst auf dem Friedhof. Noch am Tag vor der Beisetzung wird der aus der Schweiz angereiste Vater der Verstorbenen von einem Notar gebeten, eine Erbverzichtserklärung zu unterschreiben. Er ist zunächst irritiert und dann misstrauisch. Drei Tage später beauftragt er die Detektei Pöchhacker, Ermittlungen anzustellen – die Sache kommt ihm mittlerweile seltsam vor. Und je genauer der Detektiv hinsieht, desto mehr muss er ihm recht geben.

Da wäre zum Beispiel das Handy der Verstorbenen: Aus dem sind fast alle Anrufe gelöscht, die an ihrem Todestag an Martin T. gingen – als hätte sie verschleiern wollen, dass sie an jenem Tag in ständigem Kontakt waren. Brisanter noch: Der Laptop von Daniela B. ist verschwunden – und Martin T. war einer der wenigen, die einen Schlüssel zur Wohnung hatten. Auf dem Laptop waren alle Kontaktadressen der Schützlinge von Daniela B., die mit der Stiftung unterstützt werden sollten. Auch die Ordner mit den Korrespondenzen und Fotos sind plötzlich leer. Ohne Kontakte ist es Martin T. nicht möglich, den Stiftungszweck zu erfüllen: Er weiß ja nicht, wohin mit dem Geld.

Die größten Ungereimtheiten finden sich aber in den letzten Minuten von Daniela B.: Nicht nur, dass sie in ihrer körperlichen Verfassung einen mehr als beschwerlichen Weg hinauf zum Aquädukt vor sich hatte. Oben angekommen findet sie eine Absperrung vor, die eben genau zum Ziel hat, potenzielle Selbstmörder abzuschrecken, die sich 22 Meter in die Tiefe stürzen wollen. Selbst für einen sportlichen Menschen ist es eine Herausforderung, sie zu überwinden. Detektiv Pöchhacker ist überzeugt: Das hat sie nicht alleine geschafft, sie muss dabei Hilfe gehabt haben. Außerdem: Wieso trug sie keine Socken, was sie sonst immer tat? Wie ist die seltsame Lage zu erklären, in der die Leiche gefunden wurde, mit den Händen über dem Kopf? Wurde sie nach dem Sprung noch gezogen? Warum ist sie nun doch von einer Brücke gesprungen, wo der Suizid doch mit ihrem Glauben und ihrem Wunsch nach Wiedergeburt nicht vereinbar war – und sie doch explizit sagte, sie wolle nicht von der Straße gekratzt werden?

Und über alledem schwebt noch eine andere Frage: Wenn Martin T. seine Freundin Daniela B. unter dem Versprechen einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung aus der Psychiatrie geholt hat und sie zwei Tage später tot ist – ist nicht allein das schon Mit­wirkung am Selbstmord?

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„Da müssten Indizien dafür vorliegen, dass Martin T. gerade einen Selbstmord ermöglichen wollte“, sagt der Strafrechtler Schmoller: Er müsste „ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden haben“, dass er die versprochene Rund-um-die-Uhr-Betreuung nicht einhält und sie in diesem Freiraum einen Selbstmord begeht. Was im Fall von Martin T. zumindest nicht ausgeschlossen wäre: Schließlich wusste er um ihre Suizid­absichten und hatte sogar angekündigt, sie zu Dignitas zu begleiten. Für die Klinik, die sie entlassen hat, stünde höchstens die Frage einer Fahrlässigkeit im Raum, die vermutlich dann nicht vorliege, wenn Martin T. glaubhaft eine Betreuung in Aussicht gestellt hat.

Am 23. Mai 2007 schreibt Daniela B.s Vater an Detektiv Pöchhacker. „Die Überraschungen haben kein Ende. […] Es fällt auf, dass die Löschungen fast ausschließlich Anrufe an M. T. (Martin T., Anm.) betreffen. Was will er verbergen? Alle Anrufe aus der Todesnacht wurden gelöscht ausser dem einen, den M. T. als Alibi anführt, dass er in seinem Bett tief geschlafen habe.“

57 Seiten an Ermittlungsergebnissen übermitteln die Detek­tive an die Staatsanwaltschaft, die die Ermittlungen nun wieder aufnimmt. Auch sie hat nun Zweifel. Beim Landes­gericht St. Pölten gehen Anträge zur aktiven und passiven Ruf­nummern­rück­erfassung von Daniela B. ein sowie für eine Standort­bestimmung der Nummern von Martin T., wobei die Staatsanwaltschaft auch den Standort seiner Festnetznummern orten lassen will – was das Gericht mit der Bemerkung ablehnt, dass „kein zielführendes Ergebnis“ zu erwarten sei. Festnetztelefone wechseln ihren Standort nur selten. Zudem wird zunächst nur eine Ortung des Dienst-, nicht aber des Privathandys von T. beantragt – was später nachgeholt wird.

Die Begründung, warum nun doch Ermittlungen angestellt werden: das Naheverhältnis zwischen Daniela B. und Martin T. und dass „aufgrund der Lage des Tatortes und der an­geschlagenen Gesundheit der B. es als unwahrscheinlich zu betrachten [ist], dass B. ohne fremde Hilfe zum Tatort, der nur durch Überklettern eines Zaunes zu erreichen war, gelangte“.

Am 27. August erhält Daniela B.s Vater ein handschriftliches Testament seiner Tochter, das auf den 19. Oktober 2006 datiert ist: Seine Tochter hat Martin T. nicht nur ihre Stiftung überantwortet, sie hat ihn auch zum Alleinerben ernannt. Das gesamte Vermögen von Daniela B. schätzt ihr Vater auf 1,5 Millionen Euro.

Die Standorterfassung der Handys von Martin T. ergibt nichts Verdächtiges, definitiv ausgeschlossen werden kann damit aber nur, dass eines seiner Mobiltelefone beim Aquädukt der Hoch­quellwasserleitung war. Weitere Ermittlungen stellt die Polizei nicht an. Der Rechtsanwalt jener Ärztin, die Daniela B. aus der Baumgartner Höhe entlassen hat, schreibt der Polizei, sie „konnte in keiner Weise erkennen oder auch nur erahnen“, dass Martin T. ihre Patientin „in weiterer Folge gänzlich im Stich lassen werde“. Martin T. wird von der Staatsanwaltschaft nicht mehr einvernommen. Am 8. Mai 2008 wird das Verfahren eingestellt. 

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