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Die andere Seite des Zivildienstes: „Ich putze nur“
23. Januar 2020 Zivildienst Lesezeit 7 min
Sie helfen Kranken, betreuen Alte, erziehen Kinder: Viele Zivildiener leisten einen Dienst an der Menschlichkeit. Aber es geht auch anders. Es gibt „Zivis“, die am Dienst verzweifeln – weil sie nur putzen, statt Menschen zu helfen, weil sie gemobbt werden oder einfach nicht von 339 Euro im Monat leben können.
Dieser Artikel gehört zum Projekt Zivildienst und ist Teil 3 einer 3-teiligen Recherche.
Bild: Markus Reumann | Addendum

Es sind „nur“ 13 Prozent aller Zivildiener, die die Zusammenarbeit mit ihren Vorgesetzten als schlecht oder sehr schlecht bewerten. Das ist das Ergebnis einer Befragung, die im Rahmen der Studie „Der gesellschaftliche und ökonomische Nutzen des Zivildienstes in Österreich“ durchgeführt wurde. „Aber diese 13 Prozent befinden sich in einer extremen Situation, aus der sie nur schwer wieder herauskommen“, sagt Peter (Name geändert), ein ehemaliger Zivildiener, der am Mobbing in der Organisation fast zerbrach und bis heute nur anonym über diese Zeit reden will. „Zivildiener sind zur Arbeit in dieser Einrichtung gezwungen, sie können nicht kündigen. An diesen Menschen entsteht ein Schaden, der sich nicht durch die tolle Erfahrung der anderen 90 Prozent aufwiegen lässt.“

Zivildiener, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben wie Peter, tauschen sich seit den 1990er Jahren im sogenannten Ziviforum aus. Für viele ist die Online-Plattform ein Kummerkasten. „Meine Arbeit im Zivildienst ist monoton, hart, und ich fühle mich wie ein Sklave“, schreibt einer der anonymen Poster.

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Ein anderer Zivildiener, der seit Herbst 2018 im Bereich Kinderbetreuung tätig ist, schreibt: „Am Anfang war ich noch sehr viel mit den Kindern zusammen. Hab natürlich auch Boden gewischt oder wenn jemand in der Küche gefehlt hat, bin ich eingesprungen, solche Sachen halt. Mittlerweile muss ich dauernd putzen, immer in der Küche sein, auch wenn alle Küchendamen da sind.“ Er schließt seinen Bericht mit: „Bereue es langsam, dass ich nicht das Heer gewählt hab.“

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Ein weiterer Poster schließt sich dem an, meint bei ihm herrsche eine „fast idente Situation. Dazu kommen allerdings noch klassisches Mobbing, ununterbrochene Kritik der Leitungsperson: Ich arbeite (= zu 90 Prozent putze) zu langsam, bin mein Geld nicht wert.“

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Diese Schilderungen klingen so gar nicht nach wertvollem Dienst an der Gesellschaft, sondern eher nach Ausbeutung von Zwangsverpflichteten. Niedrigqualifizierte Arbeiten werden von billigen Arbeitskräften geleistet – und das unter dem Vehikel der Wehrpflicht. Zwar verbietet die Europäische Menschenrechtskonvention Sklaverei und Zwangsarbeit (Artikel 4), listet aber gleichzeitig Ausnahmen auf. So ist Zivildienst eine Art Zwangsarbeit, aber erlaubt:

„Jede Dienstleistung militärischen Charakters, oder im Falle der Verweigerung aus Gewissensgründen in Ländern, wo diese als berechtigt anerkannt ist, eine sonstige an Stelle der militärischen Dienstpflicht tretende Dienstleistung.“

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Wenig Beschwerden, viele Klagen

„Der Zivildiener kann ja nicht einmal kündigen. Es gelten für ihn weder die Arbeitsgesetze noch ist er von Gewerkschaften oder anderen Interessenverbänden geschützt“, kritisiert der Zivildiener Peter.

Beschweren kann sich ein Zivildiener. Und zwar beim „Unabhängigen Beirat für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten“. Angesiedelt ist dieser im Innenministerium, also bei jener Behörde, die für die Abwicklung des Zivildienstes auch verantwortlich ist. Die Zahl der Eingaben ist extrem niedrig. Laut dem letzten Zivildienst-Bericht des Ministeriums, der alle drei Jahre erstellt werden muss, wurde beim Beirat im Jahr 2014 eine einzige Beschwerde und in den Jahren 2015 und 2016 keine Beschwerde eingebracht.

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Eine zweite Anlaufstelle für Zivildiener, die in ihrem Dienst Probleme haben, ist bei den Landeshauptleuten eingerichtet. Hier landen vor allem Klagen: Die Anzahl der gegen Einrichtungen oder Zivildiener eingeleiteten Verwaltungsstrafverfahren schwankte im letzten Berichtszeitraum (2014 bis 2016) je nach Bundesland enorm und lag zwischen 22 in der Steiermark und 1.134 in Wien. Die meisten Verfahren gegen Zivildiener betrafen Verstöße gegen Krankenstandspflichten oder ungerechtfertigtes Fernbleiben vom Dienst. Bei Verfahren gegen Einrichtungen ging es in den meisten Fällen um Verstöße gegen Dienstzeiten und angemessene Beschäftigungen wie unzulässige Tätigkeiten. Eine präzise Aufschlüsselung der Daten, also was nun Zivildiener und was deren Dienstgeber betrifft, gibt es jedoch nicht.

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Rechnungshof ortet Konkurrenz zum Arbeitsmarkt 

Aber welche Art von Arbeit darf ein Zivildiener überhaupt erledigen? Das legt das Zivildienstgesetz fest. Es regelt etwa, dass durch die Zuweisung von „Zivis“ keine bestehenden Arbeitsplätze bei Einrichtungen gefährdet sein dürfen. Dass dem nicht überall nachgekommen wird, kritisierte der Bundesrechnungshof bereits im Jahr 2016. In Bericht zum Zivildienst heißt es, dass „der Zivildienst in einigen Bereichen (insbesondere Rettungswesen) in einem Spannungsverhältnis zu der gesetzlich normierten Arbeitsmarktneutralität“ stehe.

Dieser Begriff bezeichnet das Prinzip in der Freiwilligenhilfe, nach dem es durch den Einsatz von freiwilligen Hilfskräften nicht zu einem Ersatz von hauptberuflich Tätigen kommt. 40 Prozent aller Zivildiener sind im Rettungswesen eingesetzt, 2018 waren das 5.721 junge Männer .

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Weiters kritisierten die Rechnungsprüfer, dass das Innenministerium den zuständigen Landeshauptleute „keine konkreten Vorgaben hinsichtlich der Anerkennungskriterien“ mache, welche Organisationen denn überhaupt Anspruch auf Zivildiener haben und welche nicht. Denn die Bandbreite reicht vom Rettungsdienst bis zum Verein, der mit Asylwerbern Software programmiert. So kam es auch, dass die Tätigkeiten der Zivildiener nicht überall dem Zivildienstgesetz entsprachen. Deshalb konnte das passieren, was die Betroffenen im „Ziviforum“ kritisieren: dass sie hauptsächlich putzen oder kochen, obwohl das nur als „untergeordnete Tätigkeit“ im Rahmen der Zuweisung erlaubt ist.

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„Habe noch nie einen einzigen Behinderten gesehen“

Zweifel an der Rechtmäßigkeit seiner Tätigkeiten hat auch folgender Poster im Zivildienstforum. Er erzählt, dass er in seiner Einrichtung „Garten jätet, Stall ausmistet, Rasen mäht und zwei Tage in der Woche den Abwäscher in der Küche ersetzt“. In seiner Zivildienst-Zuweisung sei allerdings festgeschrieben, dass er für „Mithilfe bei der Betreuung behinderter und psychisch beeinträchtigter Personen“ eingesetzt werde. Doch, so der Zivildiener: „Habe noch nie einen einzigen Behinderten gesehen“.

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Was muss man im Zivildienst leisten?

Laut Zivildienstgesetz sind die Tätigkeiten im Zuweisungsformular für den Zivildiener festzuschreiben. Putz- oder Gartendienste sind nur als „untergeordnete Tätigkeiten“ erlaubt, es gehe darum, Zivildiener „möglichst hochwertig zu beschäftigen“, besagt das Gesetz, auch wenn grundsätzlich nur Hilfsdienste erlaubt seien; außer ein Zivildiener hat eine nachweisliche Berufsberechtigung, um ihn qualifiziert einzusetzen. Dazu müsse er aber auch schriftlich sein Einverständnis erklären.

Um beide Seiten besser auf die Zusammenarbeit vorzubereiten, gibt es seit dem 1. Juli 2019 ein E-Learning-Modul für Zivildienst-Vorgesetzte und eines für Zivildiener. So sollen beide Seiten über Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. Die Formulierung, was ein Zivildiener grundsätzlich leisten soll, liest sich hingegen weiter schwammig. Die „Dienstleistungen sollen den Zivildienstleistenden ähnlich wie der Wehrdienst den Wehrpflichtigen belasten“. Der Rechnungshof kritisiert diese Formulierung, da es „keinen fixen Vergleichsrahmen“ gebe, „eine Definition der einen Wehrpflichtigen treffenden durchschnittlichen Belastung“ fehle. Außerdem seien mit dieser Definition nur körperlich belastende Tätigkeiten vergleichbar, so der Rechnungshof. Das entspreche „nicht den vielfältigen, aktuellen Anforderungen an Zivildienstleistende, die häufig auch psychischen Belastungen ausgesetzt waren“.

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Psychische und finanzielle Belastungen

Von diesen Belastungen erzählen viele Zivildiener, vor allem jene, die in der Altenbetreuung, Behindertenhilfe oder im Rettungswesen tätig sind. Einer von ihnen ist Felix Fritz. Er ist als Zivildiener im Pflege- und Betreuungszentrum Scheiblingkirchen (NÖ) eingesetzt, arbeitet 45 Stunden die Woche und meint: „Meiner persönlichen Ansicht nach ist das zu viel, weil es hier einfach wirklich an Freizeit fehlt.“ Außerdem käme die psychische Belastung hinzu, etwa „wenn jemand verstirbt. Das ist schon eine Erfahrung, die ich vorher nicht hatte. Ich kann damit umgehen. Aber du brauchst schon eine gewisse soziale Ader.“ Schwierig ist für Fritz auch das Decken seiner monatlichen Kosten. Im „Endeffekt bleiben mir 450 Euro im Monat, das ist die Grundvergütung (339 Euro, Anm.) plus Verpflegungsgeld.“ Davon könne er nur deswegen leben, weil er Ersparnisse habe.

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Ich finde es einfach schade, dass der Staat seine junge Generation dazu zwingt, ihre Ersparnisse aufzubrauchen.
sagt Fritz, der vor dem Zivildienst bereits gearbeitet hat.

Er sieht hier „Handlungsbedarf“: Ein Zivildiener solle zumindest den Mindestlohn verdienen, fordert er.

Geldsorgen plagen viele Zivildiener, vor allem jene, die bereits vor dem Dienst verdient haben. Schüler und Studenten sehen die finanzielle Situation weniger eng, leben sie doch meistens noch bei den Eltern oder werden von ihnen noch unterstützt. Familienbeihilfe erhalten sie – analog zu den Wehrdienstleistenden – in ihrer Zeit als Zivildiener nicht. Was alle Zivildiener, die wir besuchten, eint, ist die fordernde Arbeit. Gerade im Sozialbereich ist auch der psychische Druck groß, im Rettungswesen kommen Schichtdienste und Wochenendeinsätze hinzu.

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Tägliche Dienstpflicht von acht bis zehn Stunden

Wie sie dieses Arbeiten unter Druck erleben, erzählten uns zwei Zivildiener des Roten Kreuzes im niederösterreichischen Herzogenburg. Laurenz Kleinheider sagt: „Nach langen Tagen hat man oft keine Lust mehr, ist froh, dass es gleich aus ist, und dann gehe ich nach Hause, haue mich aufs Ohr und schlafe, bin so kaputt, wenn ich den ganzen Tag durchgefahren bin.“ Auch sein Kollege Jonas Wallner kennt diese Tage gut. „Es gibt immer wieder brenzlige Situationen, wenn man den ganzen Tag durchgefahren ist und einfach nur mal was essen möchte. Dann heißt es, nein, du musst schon wieder fahren. Das ist sicher der Moment, wo man am liebsten alles hinschmeißen würde.“

Die erlaubte Arbeitszeit liegt in der Woche bei 50 Stunden (Turnusdienst 52 Stunden). Dabei ist eine tägliche Dienstzeit von „grundsätzlich acht bis zehn Stunden“ vorgeschrieben, besagt das Handbuch für Zivildienst-Vorgesetzte. Die maximale Arbeitszeit darf am Tag zwölf Stunden nicht überschreiten. Eine Ausnahme stellen aber „zwingende dienstliche Erfordernisse“ dar. Dann dürfen Überstunden geschoben werden, „die tägliche Dienstzeit darf dabei 15 Stunden, die wöchentliche Dienstzeit 60 Stunden nicht überschreiten!“

Diensträder sind in jedem Fall notwendig, hieß es schon 2019, als die Diskussion um die Teiltauglichkeit 2019 erstmals aufkam. Man müsse eben auch Nachtdienste und Überstunden in Kauf nehmen, so die ÖVP. Denn: Die Versorgung der Bevölkerung sei unbedingt aufrechtzuerhalten. 

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